Süddeutsche Zeitung

Volkswagen:Halbzeit in Wolfsburg

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Das Bußgeld über zwei Millionen Euro muss VW noch zahlen. Doch das Korruptionsverfahren wegen Fußball-Sponsoring beim VfL Wolfsburg ist vorläufig eingestellt.

Von Klaus Ott

Beim VfL Wolfsburg und seinem Geldgeber, dem Volkswagen-Konzern, ist nach einigen wechselvollen Spielzeiten in der Fußball-Bundesliga Ruhe eingekehrt. Der Werksklub hat sich zur Freunde von VW-Chef Martin Winterkorn für die Europa League qualifiziert. Mannschaft, Trainer und Management lassen auf eine erfolgreiche neue Saison hoffen, die im August beginnt. Bis dahin wird bestimmt auch die letzte Altlast erledigt sein, die VW und VfL noch mit sich herumschleppen.

Das Landgericht Stuttgart hat jetzt ein seit mehreren Jahren anhängiges Korruptions-Verfahren, bei dem es um fragwürdige Geschäfte zwischen dem Autokonzern, dessen Werksklub und der Telekom-Tochter T-Systems ging, vorläufig eingestellt. Die fünf Beschuldigten müssen Geldauflagen zahlen, die zwischen 20 000 Euro und mehr als 100 000 Euro liegen sollen, und teils auch Sozialdienste in gemeinnützigen Einrichtungen leisten. Sobald die Auflagen erfüllt sind, kann das Landgericht die Akten endgültig schließen. Vorausgesetzt, VW zahlt wie besprochen zwei Millionen Euro Bußgeld. Das ist nach Angaben von Verfahrens-Beteiligten die Bedingung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft.

An den zwei Millionen Euro wird es der von Winterkorn geleitete VW-Konzern nach übereinstimmenden Angaben mehrerer Verfahrens-Beteiligter nicht scheitern lassen. Die Alternative, ein öffentlicher Prozess, wäre viel unerfreulicher. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte zwei Führungskräfte von Volkswagen angeklagt, wegen Bestechlichkeit. Außerdem zwei Ex-Manager und einen früheren Berater der Telekom-Tochter T-Systems. Der Vorwurf: VW habe einen hoch dotierten Vertrag mit T-Systems für die Pflege von Computer-Systemen erst dann fortgesetzt, nachdem die Telekom-Firma ihrerseits versichert habe, ein Sponsorabkommen mit dem Werksklub VfL Wolfsburg in Höhe von vier Millionen Euro pro Saison zu verlängern. Der Volkswagen-Deal mit T-Systems hätte aber nicht an die Unterstützung des VfL gekoppelt werden dürfen, glaubt die Staatsanwaltschaft. Solche Koppelgeschäfte mit lukrativen Aufträgen von VW für Dienstleister und Zulieferer einerseits und einem Sponsoring beim VfL andererseits soll es häufig gegeben haben, wie aus den Ermittlungsakten hervorgeht.

Das Stuttgarter Landgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, keiner der fünf Angeklagten habe sich selbst "unmittelbar finanziell bereichern" wollen. Die Vorteile aus dem Geschäft wären "unmittelbar der Unternehmenssphäre der Geschäftsherrin VW AG zugute gekommen". Das sei einer der Gründe dafür, dass das Verfahren mangels öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung eingestellt werden könne. So hatte es das Landgericht frühzeitig den Angeklagten mitgeteilt. In dem Brief rügten die Richter, VW wie auch T-Systems hätten nicht genügend Vorkehrungen gegen eine "Verknüpfung" von Fußball-Sponsoring mit anderen Geschäften getroffen.

Im Klartext: Vor allem die Konzerne, hauptsächlich VW, sind schuld, und nicht so sehr die fünf Angeklagten, die den Deal verhandelten. Volkswagen erklärte auf Anfrage, da das Bußgeldverfahren gegen die VW AG noch nicht abgeschlossen sei, äußere man sich zum Sachverhalt nicht weiter. Das dürfte sich bald ändern. Rechtzeitig vor der neuen Saison.

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