Volkswagen:Auch Schwarz-Gelb soll sich mit VW abgestimmt haben

Betriebsversammlung bei Volkswagen

Weils Vorgänger David McAllister - hier bei einer VW-Betriebsversammlung an der Seite von Betriebsratschef Bernd Osterloh (links) und dem damaligen VW-Chef Martin Winterkorn - war von 2010 bis 2013 Ministerpräsident in Niedersachsen.

(Foto: dpa)
  • Auch die schwarz-gelbe Staatskanzlei des ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten McAllister soll ihre Kommunikation mit VW abgestimmt haben.
  • Der Fall zeigt, welche Probleme das VW-Gesetz verursacht hat: Die Regelung führt zu einem beinahe unauflösbaren Interessenkonflikt.

Von Max Hägler und Klaus Ott

Das Abstimmen mit dem dominierenden Volkswagen-Konzern hat also tatsächlich Tradition in Niedersachsen: "Mit der Bitte um Anmerkungen", so verschickte die Staatskanzlei vorab eine Pressemitteilung an den Autobauer, die eine VW-Aufsichtratssitzung zum Thema hatte. Am 14. September 2011 wurde eine entsprechende Mail versandt, also zu Zeiten, als Ministerpräsident David McAllister (CDU) und Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) das Land regierten.

Gerade noch war ja der amtierende Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) heftig dafür gescholten worden, dass er eine Regierungserklärung zum Dieselskandal von Volkswagen hatte gegenlesen lassen. Die FDP etwa teilte heftig aus: Von einem "Unding" und einer "Grenzüberschreitung" Weils sprachen sie. Jetzt stellt sich heraus: Sie selbst machten es nicht recht viel anders, als sie in Regierungsverantwortung waren. Mindestens 14 mal korrespondierte die Vorgängerregierung mit VW zwischen 2010 und 2013, wie zuerst die Nordwest-Zeitung berichtet hat. Entsprechende Vermerke oder Mails finden sich in den Archiven der Staatskanzlei in Hannover.

Die Kommunikation lief in alle Richtungen. Zum Thema "Marke Porsche" übersandte der Konzern im Februar 2011 "ein paar Passagen, die Ihr nutzen könnt" an die CDU-geführte Staatskanzlei. Es war die Zeit, als sich Porsche und Volkswagen zusammenschlossen, kritisch beäugt von der Justiz. "Unter der Woche hatte der MP auch schon generelle Statements als Antworten auf mögliche Fragen zum VW-Konzern bekommen." Neben dem MP, also dem Ministerpräsidenten, stimmte sich ausweislich einer detaillierten, chronologischen Aufstellung auch der Wirtschaftsminister mit dem Konzern ab: Im Januar 2013 übersandte VW an den FDP-Wirtschaftsminister ein Papier mit Kernbotschaften - als Vorbereitung für ein ZDF-Interview.

Das VW-Gesetz will ja, dass es eine Verknüpfung zwischen Unternehmen und Politik gibt

Die Grenzüberschreitungen sind eine Folge des sogenannten VW-Gesetzes: 20 Prozent der Aktien des größten Industriekonzerns Deutschlands gehören dem Land Niedersachsen, das zwei Aufsichtsräte entsendet, die auch besondere Vetorechte haben. Aber auch Pflichten, die der Öffentlichkeit erst langsam deutlich werden - und die einen beinahe unauflösbaren Interessenkonflikt nach sich ziehen.

Als der Wirtschaftsausschuss des Landesparlamentes im September 2016 in Hannover zu einer vertraulichen Sitzung zusammenkam, um über die schwierige Kommunikation beim Dieselskandal zu reden, da sagte ein CDU-Abgeordneter zu Olaf Lies, dem SPD-Politiker, Wirtschaftsminister und VW-Aufsichtsrat: "Das Problem, über das wir hier diskutieren, ist kein Problem nur der amtierenden Landesregierung. Das ist ein Problem des gesamten Konstrukts. Dass es Sie jetzt trifft, das tut mir persönlich leid." Hier eine Firma, die Gewinn erzielen will und Klagen fürchtet. Dort die Regierung, die Recht und Gesetz im Blick hat, aber doch auch vom Gewinn profitiert.

Nicht nur bei VW kollidiert das. Bei allen Kapitalgesellschaften, die ganz oder teilweise in öffentlicher Hand sind, gibt es das, bei Stadtwerken etwa, Wohnbausgesellschaften, dem Energieversorger EnBW oder der Bahn. Wobei es eher so ist, dass die Wirtschaft die Politik umklammert und nicht andersherum. "Wer in einer Aktiengesellschaft im Aufsichtsrat sitzt, muss sich dem Rechtsregime des Aktienrechts unterwerfen", sagt Helmut Görling, Compliance-Experte bei der Anwaltskanzlei Herbert Smith Freehills. Und das Regime sei streng, wenn man etwa einen Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2012 ansieht, in dem der VW-Patriarch Ferdinand Piëch gerügt wurde, weil er Kritik am VW-Management geübt hatte: Schnell hat ein Aufsichtsrat die "Treuepflicht" gegenüber dem Unternehmen verletzt.

Insofern sei das Abstimmen rechtens. Zumal da noch das VW-Gesetz ist, das den Wunsch nach einer Verknüpfung zwischen Unternehmen und Politik explizit macht. Die Regel 5.5.3 des Deutschen Governance Kodex steht dem eigentlich entgegen: "Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes sollen zur Beendigung des Mandats führen." Würde man das ernst nehmen, sagt Görling, müsste sich das Land aus dem VW-Aufsichtsrat zurückziehen. Auch in der Landesverfassung ist festgeschrieben, dass die Mitglieder der Landesregierung nicht "dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören" dürfen. Jedoch gibt es eben Ausnahmen: VW wird so vor einer Übernahme geschützt, und in guten Zeiten profitiert der Staat von der Rendite.

Anderswo möchte der Staat nicht die Herrschaft über die Daseinsvorsorge aus der Hand geben und lenkt deshalb mit. Die Bürger scheinen das richtig zu finden: In Berlin erzwangen die Wähler vor einigen Jahren per Volksentscheid den Rückkauf des zuvor privatisierten Wassernetzes.

Doch ist immer sinnvoll, was erlaubt ist? Ministerpräsident Weil gilt dem VW-Management als unbequem, weil er ein Querkopf ist, der die Aufklärung im Abgasskandal forciert. Und doch habe der Staatseinfluss nicht verhindert, dass Dieselautos manipuliert wurden, gibt Christoph Lütge zu bedenken, der Wirtschaftsethik an der Technischen Universität München lehrt. Der Philosoph rät den Politikern übrigens, nichts mit Wolfsburg abzustimmen. Sondern das zu sagen, was man selbst für verantwortbar hält: Das demokratisch gewählte Mandat und damit die Informationspflicht gegenüber dem Bürger seien relevanter als Aufsichtsratsmandate. Solchen Konflikten könne der Ministerpräsident aus dem Weg gehen, sagt Lütge, wenn das Land eine vertrauenswürdige Personen an seiner statt entsenden würde. Nur Delegierte der Regierung bei VW? Das wäre auch im Sinne der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, die das VW-Gesetz aufgrund des unauflöslichen Interessenkonfliktes abschaffen will, wie Geschäftsführer Ulrich Hocker sagt. Da dies aber kaum zu erwarten sei, sollte die Landesregierung zumindest "neutrale Personen" entsenden. Es würde CDU, FDP und SPD jedenfalls manche Debatten ersparten.

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