Süddeutsche Zeitung

Volkswagen:Bloß nicht die Frist verpassen

Wie die Käufer manipulierter VW-Dieselautos nun zu ihrer Entschädigung kommen. 830 Millionen Euro teilt der Konzern unter den deutschen Dieselbesitzern auf.

Von Angelika Slavik, Hamburg/Wolfsburg

Man kann sagen, dass Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv sich gegenseitig nichts geschenkt haben. Als es darum ging, die Entschädigung für die Käufer manipulierter Dieselautos festzulegen, haben sich beide Seiten öffentlich beflegelt und beschimpft - aber vor zwei Wochen kam es dann doch noch zu einem Vergleich: 830 Millionen Euro teilt VW unter den deutschen Dieselbesitzern auf. Doch wie kommen die nun an ihr Geld? Das teilten VW und vzbv am Freitag mit.

Konkret erwarten beide Seiten etwa 262 500 Anspruchsberechtigte. An der Musterfeststellungsklage hatten sich deutlich mehr beteiligt, zwischenzeitlich lag die Zahl bei 470 000 Klägern. Davon haben sich 70 000 wieder aus dem Verfahren zurückgezogen, außerdem gab es Mehrfachnennungen und Scherzeinträge, etwa auf den Namen von Comicfiguren. Zudem kann den Vergleich nur annehmen, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Dazu gehört, dass man ein Fahrzeug mit manipuliertem Motor vor dem 1.1.2016 gekauft hat - neu oder gebraucht, privat oder beim Händler. Die Kläger müssen zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt haben. Wurde ein Auto mehrfach weiterverkauft, ist nur derjenige entschädigungsberechtigt, der den letzten Kauf vor dem 1.1.2016 getätigt hat. Trotzdem werden alle, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, vom 20. März an Post von VW bekommen. Einige werden ein Schreiben darüber erhalten, dass sie die Kriterien für den Vergleich vermutlich nicht erfüllen - etwa, weil sie zum Zeitpunkt des Autokaufs nicht in Deutschland gewohnt haben. Wer so ein Schreiben erhält, aber glaubt, die Vergleichsbedingungen doch zu erfüllen, bekommt Informationen dazu, wo er oder sie sich hinwenden kann, um die Berechtigung nachzuweisen.

Die meisten Briefe aber, etwa 328 500, werden Zugangsdaten - also einen Benutzernamen und ein Passwort - enthalten. Damit kann man sich im Internet unter "mein-vw-vergleich.de" registrieren. Nach Eingabe persönlicher Daten und einer E-Mail-Adresse fragt das System nach der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des entsprechenden Autos. Die FIN steht im Fahrzeugbrief. Dann errechnet das System den Betrag, der den Fahrzeugbesitzern laut Vergleich zusteht. Verhandelbar ist die Höhe der Vergleichszahlung nicht - wer also unzufrieden ist, kann an dieser Stelle entscheiden, den Vergleich abzulehnen und versuchen, mit einer Einzelklage mehr rauszuholen.

Wer den Vergleich annehmen will, kann das online bis zum 20. April tun - die Kläger haben also genau einen Monat Bedenkzeit. Wer sich entscheidet, das Geld anzunehmen, lädt eine Kopie seiner Zulassungsbescheinigung hoch und gibt eine Bankverbindung an. Nach dem 20. April erhalten diese Kläger dann eine Bestätigungs-Mail von VW über die Annahme des Vergleichs. Dann haben die Kläger noch einmal zwei Wochen Zeit, um ihre Zustimmung zurückzuziehen. Tun sie das nicht, ist der Vergleich angenommen und VW zahlt das Geld aus. Die ersten Zahlungen könnten demnach vom 5. Mai an bei den Kunden eintreffen.

An dem Tag beginnt vor dem Bundesgerichtshof BGH auch eine wichtige Verhandlung: Dabei könnte das Gericht festlegen, wie die Entschädigungen für die Kunden berechnet werden müssen - unter Umständen könnte das bedeuten, dass bei einer Einzelklage deutlich mehr Geld zu holen ist, als VW beim Vergleich anbietet.

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Quelle:
SZ vom 14.03.2020
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