Bernd Osterloh, Betriebsratschef von Volkswagen, hatte einen ganz besonderen Wunsch zu Weihnachten. Dass "dieses Thema" bald geklärt werde. Gemeint sind Debatten ums Geld, die Osterloh ziemlich nerven. Das lässt sich Aussagen des VW-Betriebsratschefs entnehmen, die seine Gewerkschaft veröffentlicht hat, die IG Metall. Osterloh beklagt, er und einige seiner Kollegen würden "in ein schlechtes Licht gerückt". Nur weil sie von dem Autohersteller nicht nach Tarif, sondern wie Manager bezahlt werden. Aus Sicht des Betriebsratschefs ist daran aber nichts auszusetzen. Er und seine Kollegen hätten "nie nach Geld gefragt", VW habe das selbst so entschieden. "Ich bin mit mir im Reinen."
Osterloh hat jahrelang gut verdient, bis zu 750 000 Euro an Gehalt und Bonuszahlungen. Künftig sind es nur noch 96 000 Euro im Jahr. VW hat kurz vor Weihnachten völlig überraschend die Gehälter von insgesamt 14 Betriebsräten teils radikal gekürzt und Boni vorerst ausgesetzt. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt, ob der Autokonzern Osterloh zu viel bezahlt und so Firmengeld veruntreut hat. Der VW-Vorstand weist diesen Verdacht zurück, streicht aber vorsichtshalber die Bezüge von Osterloh & Co. zusammen. Damit der Autokonzern nicht noch mehr Ärger mit Ermittlungsbehörden bekommt, als das ohnehin schon der Fall ist; vor allem wegen der Abgasaffäre. Einige im Unternehmen wollten "auf 110 Prozent sichergehen", sagt Osterloh.
Ermittlungen:Steuerfahnder durchsuchen Chefetage bei VW
Die Ermittler beschlagnahmten Akten und Computer, unter anderem aus dem Büro von Betriebsratschef Osterloh. Grund sind die Ermittlungen wegen möglicherweise überhöhter Zahlungen an ihn.
Der Vorstand um Konzernchef Matthias Müller hätte aber schon viel früher reagieren können, vielleicht sogar müssen. Schließlich hatte die SPD im Sommer 2017 in der Bundesregierung erfolglos versucht, die Vorschriften für die Bezahlung von Betriebsräten zu lockern und so großzügige Gehälter und Boni zu ermöglichen. CDU/CSU blockten einen entsprechenden Vorstoß ab. Und bereits Anfang des Jahres hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die derzeitigen Vorschriften streng ausgelegt. Das Urteil betraf einen Streitfall bei der Lufthansa. Wendet man die Maßstäbe des höchsten deutschen Arbeitsgerichts auf Volkswagen an, dann dürften die dortigen Manager-Gehälter für Betriebsräte schwer zu rechtfertigen sein.
VW-Chef Müller und seine Kollegen reagierten aber weder Anfang des Jahres, als die Erfurter Richter urteilten, noch im Frühjahr, als die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Osterloh bekannt wurden, noch im Sommer, als die SPD mit ihrem Vorstoß scheiterte. Sondern erst im Herbst, nach einer Razzia wegen Osterlohs Bezügen in der Wolfsburger Konzernzentrale. In dieser Sache wird unter anderem gegen Personalvorstand Karlheinz Blessing und dessen Vorgänger Horst Neumann ermittelt, nicht gegen Osterloh. Insgesamt sechs aktive und frühere Vorstandsmitglieder von VW haben bereits ein Aktenzeichen, die meisten von ihnen wegen der Abgasaffäre. Und gegen den Vorstand der Ingolstädter VW-Tochter Audi läuft ein Bußgeldverfahren.
So schlimm war das für den Autohersteller nicht einmal während der Rotlichtaffäre um Lustreisen von Betriebsräten im vergangenen Jahrzehnt gewesen. Um den großzügigen Umgang mit Belegschaftsvertretern geht es auch jetzt wieder. Der neue Fall betrifft Betriebsräte, die von ihrem eigentlichen Job freigestellt, aber weiter bezahlt werden. Was sie vom Arbeitgeber fortan an Lohn oder Gehalt bekommen, richtet sich auch nach "hypothetischen Karriereverläufen", wie Osterloh das ausdrückt. Also danach, was sie im Unternehmen hätten werden können, wenn sie nicht in den Betriebsrat gewählt worden wären.
Das Gesetz besagt, Belegschaftsvertreter dürften finanziell weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Sie könnten so bezahlt werden, wie das ihrer "beruflichen Entwicklung" entspreche. Bei 248 der 262 Betriebsräten von Volkswagen ist das laut IG Metall kein Problem. Sie werden entsprechend ihren früheren Tätigkeiten bezahlt, die meisten nach Tarif. Einige Betriebsräte haben aber bei VW finanziell Karriere gemacht und werden jetzt wie Manager behandelt, wie Abteilungs- oder gar Bereichsleiter. Für sie gibt es mehr Gehalt als früher, plus lukrative Boni.
Osterloh hätte Personalvorstand werden können
Bei Osterloh waren das 200 000 Euro Grundgehalt und einige Hunderttausend Euro Boni. Im Frühjahr hatte der Betriebsratschef bereits gesagt, er wolle seinen Bonus fortan erst dann erhalten, wenn das alles geklärt sei. Bislang ist nichts geklärt. Und nun wird sogar noch Osterlohs Gehalt gekappt. Das dürfte dem entsprechen, was das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in dem Lufthansa-Fall entschieden hatte. Die Erfurter Richter hatten betont, eine bessere Einstufung von Betriebsräten sei im Prinzip nur dann in Ordnung, wenn die Mehrzahl vergleichbarer Beschäftigter einen "solchen Aufstieg" schaffe. Oder wenn dem betreffenden Betriebsrat ein solch gut bezahlter Job "nach den betrieblichen Gepflogenheiten" hätte übertragen werden müssen.
Osterloh hätte bei VW Personalvorstand werden können, mit einem Millionengehalt, was er ausschlug. Aber hätte der Industriekaufmann den Posten auch angeboten bekommen, wäre er nicht Betriebsratschef geworden, sondern einfacher Angestellter geblieben? Das Erfurter Urteil vom 18. Januar 2017 betraf einen Lufthansa-Betriebsrat, der bei einem Monatsgehalt von weniger als 6000 Euro für knapp drei Jahre fast 15 400 Euro nachgezahlt bekommen wollte. Die Lufthansa wehrte sich und hatte in Erfurt Erfolg. Der Fall wurde an das Landesarbeitsgericht Hamburg zurückverwiesen.
Bei einer Anhörung zum Arbeitsrecht im Juni im Bundestag hat der Sachverständige Franz Josef Düwell die Politik aufgefordert zu handeln. Es sei ein Unding, wenn sich jemand über den Betriebsrat emporgearbeitet habe, auf Augenhöhe mit dem Vorstand verhandele, "dann aber auf das Gehalt eines Maschinenschlossers zurückfällt". Es gelte zu berücksichtigen, welche Erfahrungen und Qualifikationen der betreffende Beschäftigte durch seinen Job im Betriebsrat dazugewonnen habe. Düwell war zehn Jahre lang Vorsitzender Richter beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Düwells Vorschlag entsprach den Wünschen der SPD und der Gewerkschaften, fiel aber bei CDU/CSU durch.
In der Union war von einer geplanten "Lex Osterloh" die Rede, von einer Gesetzesänderung zugunsten des VW-Betriebsratschefs. Was dieser im Namen seiner Kollegen als "Quatsch" zurückweist. "Wir alle hätten gern einfach Klarheit."