Geldanlage:Wie man als Bankgenosse Dividenden kassieren kann

Volksbank

Eine Dividende von 2,1 Prozent zahlten die Volks- und Raiffeisenbanken 2020 durchschnittlich aus.

(Foto: Marijan Murat/dpa)

Die Volks- und Raiffeisenbanken schütten weniger Geld an ihre Mitglieder aus. Trotzdem ist für die Anteilseigner deutlich mehr drin als mit Tages- und Festgeld. So profitieren Anleger.

Von Thomas Öchsner

"Entspannt investieren bis maximal 50 000 Euro. Erwartete Dividende von 2,5 Prozent. Anteile zeichnen von mindestens 100 Euro bis maximal 50 000 Euro. Keine Gebühren und Kosten." So wirbt die Raiffeisenbank Hochtaunus derzeit bundesweit um neue Mitglieder. Jeder, der mit seinem Ersparten Jahr für Jahr ordentliche Erträge erzielen will, kann bei dem Geldinstitut Mitglied werden. Für das Geschäftsjahr 2020 hat das Institut gerade die 2,5 Prozent ausgezahlt, macht bei einer Anlage in Höhe von zum Beispiel 25 000 Euro immerhin 625 Euro. Zum Vergleich: Festgeld, ein Jahr angelegt, bringt bei einem guten Anbieter derzeit gerade einmal 0,25 Prozent Zinsen.

Die Raiffeisenbank Hochtaunus gehört zur wachsenden Anzahl von genossenschaftlichen Instituten, die ihre Geschäfte nicht mehr nur vor der Haustür machen, das eherne Regionalprinzip durchbrechen und in fremden Revieren wildern. Diese Volks- und Raiffeisenbanken freuen sich nicht nur über neue Kundinnen und Kunden, sondern auch über neue Mitglieder, die Miteigentümer durch die Zeichnung einer Einlage werden. Profitieren können davon beide Seiten: Das Geldhaus bekommt frisches Eigenkapital, um neue Geschäfte zu machen, die Raiffeisenbank Hochtaunus etwa für die Finanzierung gewerblicher Immobilienprojekte.

Die Anteilseigner wiederum profitieren von den Gewinnen der Bank, soweit sie diese als Dividende jährlich auszahlt. So heißt es in einem Werbeslogan der Volksbank Dortmund-Nordwest: "Niedrigzinsen, Negativzinsen? Fremdwörter für unsere Mitglieder! Denn sie erwartet eine Dividende von bis 3,0 Prozent pro Person." Tatsächlich dürften die Bankgenossen des Dortmunder Geldhauses dieses Jahr 2,5 Prozent erhalten. Bei der Ausschüttung für 2020 müssen sich die Anteilseigner genauso wie bei vielen anderen Genossenschaftsbanken mit weniger zufriedengeben. Und auch die Gewinnausschüttungen 2020 fürs Geschäftsjahr 2019 fielen deutlich geringer aus als in den Vorjahren. Die Corona-Pandemie hinterlässt tiefe Spuren.

Nach Angaben des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) schütteten die deutschen Genossenschaftsbanken 2020 fürs vorherige Geschäftsjahr eine durchschnittliche Dividende von 2,1 Prozent an ihre 18,4 Millionen Mitglieder aus. 2019 waren es für 2018 noch 3,9 Prozent. 2019 wurden laut Genossenschaftsverband Bayern (GVB) allein im Freistaat 51 Millionen Euro an Dividenden ausgezahlt. 2020 waren es für 2019 nur noch 37 Millionen Euro. Nun war 2019 noch gar kein Pandemie-Jahr. Dass die Dividenden dafür trotzdem spärlicher ausfielen, liegt an der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Vorgaben der deutschen Finanzaufsicht Bafin.

Einige Genossenschaftsbanken haben 2020 gar nichts gezahlt

Zunächst empfahl die EZB Europas Banken ausdrücklich, bis Januar 2021 keine Dividenden auszuschütten. Die Bafin zog nach, schwächte ihre Empfehlung, nicht zu zahlen, später aber wieder ab und gab die Maßgabe aus, die Banken könnten eine Dividende überweisen, wenn "eine nachhaltig positive Ertragsprognose" vorliegt und "die Kapitalsituation auch in einer anhaltenden Stressphase weiterhin ausreichende Puffer ausweist". Bei den Genossenschaftsbanken kam dies gar nicht gut an. Man fühlte sich verglichen mit Deutsche Bank oder Commerzbank benachteiligt. "Man kann nicht Volksbanken und Raiffeisenbanken und Privatbanken, die an der Börse notiert sind, in einen Topf werfen", sagt Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Das Geschäftsmodell der Genossenschaftsinstitute sei grundsolide. "Die Dividende wird von den Mitgliedern wie ein Zins wahrgenommen. Die ursprüngliche Vorgabe der Bafin hat quasi wie ein Zinsausschüttungsverbot gewirkt", kritisiert Gros. Wenn Mitglieder daraufhin ihre Mitgliedschaft kündigten und Einlagen wieder zurückforderten, würden Genossenschaftsbanken an Eigenkapital verlieren. Das wäre das Gegenteil dessen, was die Bafin mit dem Quasi- Dividendenverbot im Sinn gehabt habe.

Das Verbraucherportal biallo.de befragte deshalb mehr als 800 Genossenschaftsbanken nach ihrer Ausschüttungspolitik. Das Ergebnis: Knapp ein Viertel der Geldhäuser mit einer Antwort gab an, 2020 keine Dividende gezahlt zu haben. 2021 dürfte dies wieder besser werden. "Die Bafin hat hier keine neuen Vorgaben gemacht. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken können ausschütten und tun es auch", sagt GVB-Präsident Gros. Die Höhe der Dividende ist aber von der Ertragslage abhängig. Die sogenannte Vertreterversammlung jeder Genossenschaftsbank entscheidet, ob es eine Gewinnauszahlung gibt und wie diese ausfällt. 2021 dürften es im Durchschnitt deutlich weniger werden als in den Jahren vor der Pandemie. Beispiel: Die Münchener Hypothekenbank, Baufinanzierungspartner der Genossenschaftsbanken, schüttete 2019 fürs Geschäftsjahr 2018 noch 3,25 Prozent aus. 2020 gingen die Bankgenossen leer aus. 2021 gibt es fürs Vorjahr 1,25 Prozent je Anteil.

"Eine Pleite gilt als höchst unwahrscheinlich"

Laut biallo.de haben mittlerweile fast 80 Genossenschaftsbanken das Regionalprinzip aufgegeben und heißen Mitglieder außerhalb ihres angestammten Gebietes willkommen. Bei 14 Instituten muss man demnach nicht einmal Kunde oder Kundin sein, um Anteile zeichnen zu können, allerdings wird die Höhe der Anteile oft stark begrenzt. Ein Höchstbetrag von 70 000 Euro wie bei der Münchener Hypothekenbank ist die Ausnahme. Außerdem sollten Interessenten darauf achten, welche Kündigungsfristen für ihre Anteile gelten und ob die Bank bei der Zeichnung von Anteilen auf ein womöglich vergleichsweise teures Girokonto pocht - dann bleibt schlimmstenfalls von der schönen Dividende nicht viel übrig.

Andererseits werden die Rechte der Bankgenossen gerade verbessert: Die Volks- und Raiffeisenbanken haben damit begonnen, die sogenannte "Nachschusspflicht" , soweit noch vorhanden, aus ihren Satzungen herauszunehmen. Theoretisch müsste ein Mitglied nämlich dann im Falle einer Insolvenz der Bank Geld pro Anteil "nachschießen". Diese Nachschusspflicht wird laut BVR 2022 abgeschafft. Eine solche Pleite gilt aber ohnehin als sehr unwahrscheinlich. Sollte ein Mitgliedsinstitut in Schwierigkeiten geraten, unterstützen sich die Genossenschaftsbanken gegenseitig. Eine Sprecherin des BVR kann deshalb sagen: "Bei den Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland hat es noch nie eine Insolvenz gegeben."

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