Videoüberwachung:Systematische Bespitzelung bei Burger King

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Die Fastfood-Kette Burger King soll ihre Mitarbeiter systematisch bespitzelt haben. Der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten liegen offenbar "schriftliche Beweise" vor.

Die Diskussion um Videokameras in Filialen der Fastfood-Kette Burger King eskaliert. Denn die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat neue Überwachungs-Vorwürfe gegen die Kette erhoben - und offenbar kann sie die nun auch belegen.

Der Fastfood-Konzern Burger King soll seine Mitarbeiter systematisch überwacht haben. (Foto: Foto: AP)

Es lägen "schriftliche Beweise vor, dass Burger King das Videoüberwachungssystem, das in allen 600 Restaurants installiert ist, zur Überwachung und Kontrolle der Mitarbeiter nutzt", erklärte die Gewerkschaft. Das Unternehmen gab zunächst keine Stellungnahme ab. Der Streit zwischen der Gewerkschaft und Burger King schwelt bereits seit einiger Zeit. Entzündet hatte sich der Konflikt an Betriebsratswahlen in München.

Damals hatte die NGG dem Unternehmen vorgeworfen, eine Wahlversammlung in einer Münchner Filiale Ende April mit Kameras aufgezeichnet zu haben. Burger King habe dagegen erklärt, das Überwachungssystem lediglich zum Schutz der Gäste und Mitarbeiter zu verwenden, erklärte die Gewerkschaft. "Das war und ist gelogen", sagte der Münchner NGG-Geschäftsführer Freddy Adjan.

Etappensieg für die NGG

Vielmehr werde jedes Restaurant monatlich einer sogenannten "Internen Revision" unterzogen, die nach einem festen Ablaufplan vorzunehmen sei. Der Ablaufplan enthalte für den Prüfer folgende Vorgabe: "Überprüfung 1 Stunde Sicherheitsvideo - Befolgen alle Manager die Richtlinien und Anweisungen? Befolgen alle Teammitglieder die Richtlinien und Anweisungen?"

Erst vor einigen Tagen hatte die NGG im Streit um Betriebsratswahlen einen Etappensieg gegen Burger King errungen. Das Arbeitsgericht München lehnte einen Antrag des Unternehmens auf eine einstweilige Verfügung zur Untersagung der Betriebsratswahl ab. Nach Angaben des Gerichts kündigte Burger King Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. In der nächsthöheren Instanz könnte sie vor dem Landesarbeitsgericht noch gekippt werden.

Am Mittwoch solle nun auch über ein vom Unternehmen ausgesprochenes Hausverbot für zwei Wahlvorstände entschieden werden, erklärte Adjan. Die Gewerkschaft wirft Burger King vor, Betriebsratswahlen zu behindern. Dabei ging es zuletzt um Wahlen für elf Restaurants und die Europa-Zentrale des Konzerns in München. Das Unternehmen hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und stattdessen "erhebliche formale Mängel" geltend gemacht.

© sueddeutsche.de/dpa/tob/jkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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