Veto:Liberalisierung von Übernahmen gescheitert

Eine Erleichterung von Firmenübernahmen findet unter den EU-Staaten immer weniger Anhänger. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein verhinderte durch sein Veto eine Minimallösung.

Alexander Hagelüken

(SZ vom 20.05.2003) — Auch nach 14-jähriger Beschäftigung mit dem Thema sind viele Mitgliedsstaaten nicht bereit, spezielle Hürden für Übernahmen ihrer Unternehmen wie etwa Mehrfachstimmrechte zu beseitigen.

Das Prinzip, wonach allein die Aktionäre eines Unternehmens über Angebote zum Aufkauf einer Firma entscheiden sollten, geht vielen Staaten zu weit. Das ist eine erneute Schlappe für die EU-Kommission, die dem wachstumsschwachen Europa durch ein liberales Übernahmerecht mehr Wettbewerbsfähigkeit verleihen will.

Spitzengespräche

Über das Projekt wird in Europa seit Monaten auf höchste Ebene gefeilscht. So versuchte der schwedische Ministerpräsident Göran Persson mit Nachdruck, Bundeskanzler Gerhard Schröder in eine Front gegen Firmenübernahmen einzubinden. Schröder hatte bereits 2001 gegen den damaligen Vorschlag der EU-Kommission gewettert, der damals unter maßgeblicher Beteiligung deutscher Abgeordneter am Europaparlament scheiterte.

Schweden wäre von einem liberalen Übernahmerecht besonders betroffen, weil dort nach Schätzungen mehr als die Hälfte der börsennotierten Aktiengesellschaften Mehrfachstimmrechte haben. Auf diese Weise kann die Familie Wallenberg von Electrolux über SKF bis Atlas Copco eine Vielzahl von Unternehmen kontrollieren, ohne unbedingt die Mehrheit der Aktien zu besitzen.

Besonders extrem ist die Lage beim Telekommunikationskonzern Ericsson. Dort haben die A-Aktien der Familie Wallenberg das tausendfache Stimmrecht der B-Aktien, die andere Eigentümer halten. Solche Konstruktionen verhindern die Übernahme durch Kaufinteressenten auch in Dänemark und Finnland, wo es bei mehr als einem Drittel der Börsenwerte Mehrfachstimmrechte gibt.

Die Bundesrepublik hat diese Übernahmehürde vor einigen Jahren abgeschafft, aber dafür neue geschaffen. So kann der Aufsichtsrat mit Mehrheit Abwehrmaßnahmen gegen ein Kaufangebot beschließen, was wegen Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten eine wahrscheinliche Option ist. Theoretisch kann sich das Management auch durch einen Vorratsbeschluß der Hauptversammlung für die Zukunft Abwehrmaßnahmen genehmigen lassen.

Die Skeptiker gewinnen

Ein weitgehender Vorschlag von griechischer Präsidentschaft und EU-Kommission hätte alle diese Übernahmehürden beseitigt: Mehrfachstimmrechte, einsame Aufsichtsratsentscheidungen und Vorratsbeschlüsse.

Auf diese Weise hätten im Prinzip allein die Aktionäre auf einer Hauptversammlung entschieden, ob ihr Unternehmen aufgekauft wird. Bei den Beratungen der Wirtschafts- und Justizminister in Brüssel gab es bei weitem keine Mehrheit für diesen Vorschlag. In den vergangenen Tagen hatten Italien, Österreich und Belgien die Chancen für ein weitgehendes Übernahmerecht zusätzlich verkleinert, weil sie auch an nationalen Spezialitäten festhalten wollten.

Dagegen plädierte eine Mehrheit der EU-Staaten dafür, die zahlreichen Übernahmehürden zu erhalten. Artikel 9 und 11 der Richtlinie, die eine Abschaffung dieser Barrieren regeln, würden demnach gestrichen. Diese kleine Lösung setzte sich nur deshalb nicht durch, weil die EU-Kommission vehement dagegen ist.

Durch das Veto von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein wäre eine Einstimmigkeit aller 15 EU-Staaten für eine kleine Lösung notwendig gewesen. Italien, Spanien und drei andere Länder votierten aber gegen eine kleine Lösung. Deshalb vertagten die Fachminister die Entscheidung.

Nun sollen EU-Diplomaten in den kommenden Wochen weiter über die Materie verhandeln. Die Wirtschafts- und Justizminister überwiesen ihnen vier Modelle zur Prüfung. Eine umfassende Liberalisierung von Übernahmen ist jedoch nicht darunter. Die Übernahmerichtlinie soll von den Mitgliedsstaaten spätestens im Juni entschieden werden. Auch das Parlament wird sich damit befassen.

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