Verstaatlichte Pleite-Bank:Hypo Real Estate fordert Schadensersatz von Ex-Vorstandschef Funke

Hypo Real Estate Georg Funke HRE

Georg Funke, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Hypo Real Estate, wird auf Schadensersatz verklagt.

(Foto: dpa)

Mit weit mehr als 100 Milliarden Euro musste der Staat die HRE in der Finanzkrise retten. Der ehemalige Vorstandschef Funke soll 52 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Das Merkwürdige daran: Die Klage gegen ihn wurde schon vor fast einem Jahr eingereicht, aber erst jetzt bekannt. Warum blieb die Sache so lange geheim?

Von Klaus Ott

Nun wird es ernst für Georg Funke. Bald könnte es dem gescheiterten Finanzstrategen, der für Deutschlands größtes Bankendebakel der vergangenen Jahre verantwortlich sein soll, an den Kragen gehen. Der einstige Chef der Hypo Real Estate (HRE) soll, zusammen mit zwei alten Vorstandskollegen, 52 Millionen Euro Schadensersatz zahlen und so für den Niedergang seines Instituts büßen. Das ist eine Menge Geld für Funke, der seit dem Zusammenbruch der HRE im Herbst 2008 heftig angefeindet wird. Der als Prototyp des zockenden Bankers gilt, für den die Steuerzahler jetzt haften müssen. Mit Garantien und Kapitalhilfen von weit über 100 Milliarden Euro hat der Staat die HRE vor der Pleite bewahrt, um einen Kollaps des Finanzsystems zu verhindern.

Jetzt also soll Funke, der inzwischen auf Mallorca lebt und dort mit Immobilien handelt, die Zeche zahlen für seine mutmaßliche Misswirtschaft. Viele Bürger würden das, falls es so weit käme, bestimmt als Sieg der Gerechtigkeit empfinden. Dennoch: Manches ist merkwürdig an der von einer HRE-Tochterfirma erhobenen Schadensersatzklage gegen Funke und zwei seiner Ex-Kollegen. Das fängt schon an mit dem Datum. Die Klage wurde bereits vor fast einem Jahr, am 24. Oktober 2012, beim Münchner Landgericht eingereicht. Das besagen Angaben des Gerichts.

Über die Schadensersatzklage gegen Funke soll inzwischen auch der Bund als Alleinaktionär der Hypo Real Estate informiert sein. Schon komisch. Da wird eine Bank 2008 vom Staat gerettet. Da fordert der Bundestag im Jahr 2009, die Banker zur Rechenschaft zu ziehen, sollten sie ihre Pflichten verletzt haben. Und als das 2012 bei der längst verstaatlichten HRE endlich geschieht, macht die Bank ein großes Geheimnis daraus.

Ein einmaliger Ausrutscher

Vielleicht hängt das ja mit dem Gegenstand der Klage zusammen. Der Vorwurf gegen Funke lautet nicht etwa, er habe bei der HRE zu viel riskiert und zu wenig Vorsorge betrieben. Es ist keine Rede davon, dass die Finanzierung der Bank einem Schneeballsystem geglichen habe und dies Funke auch bewusst gewesen sei. Auch nicht davon, dass der alte HRE-Vorstand kein Notfallkonzept erarbeitet und den Staat viel zu spät um Hilfe gebeten habe und dieses Versäumnis die staatliche Stützung mutmaßlich teurer gemacht habe.

Diese Erkenntnisse und Schlussfolgerungen lassen sich dem Entwurf für einen Sonderprüfbericht bei der HRE entnehmen, der aus dem vergangenen Jahr stammt. Doch von all dem findet sich in der Klage gegen Funke nichts, rein gar nichts. Darin geht es, ganz schnöde, um einen Kredit, der so nicht hätte vergeben werden dürfen. Ein einmaliger Ausrutscher von Funke gewissermaßen. Systematische Misswirtschaft bei der HRE unter Funkes Führung? Fehlanzeige!

Funke, der in der Bank wie ein Alleinherrscher wirkte, soll nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge auch viel weniger Schuld auf sich geladen haben als einige seiner Kollegen. Beim Landgericht München läuft in einem weiteren Kreditfall noch eine zusätzliche Schadensersatzklage über 168,5 Millionen Euro. Die zweite Klage richtet sich laut Gericht gegen die beiden Ex-Vorstandsmitglieder, die zusammen mit ihrem einstigen Chef bereits für die besagten 52 Millionen Euro haften sollen. Dieser Betrag wäre insofern ein bisschen wenig, als Manager-Haftpflichtversicherung bei der HRE 150 Millionen Euro beträgt. Um den vollen Versicherungsschutz geltend machen zu können, braucht es Ansprüche, die darüber hinaus gehen. 52 Millionen, das reicht nicht; aber mit den 168,5 Millionen ist das mehr als genug, um die Versicherungssumme auszuschöpfen.

Politisch brisant

Bleibt die Frage, warum die HRE ihrem ehemaligen Chef Funke nicht weit schwerere Fehler und Versäumnisse vorwirft, in einer großen Klage, in der alles aufgearbeitet wird. Das soll bislang auch daran scheitern, dass die vorläufigen Schlussfolgerungen aus der Sonderprüfung überholt seien und Funke eben nicht angelastet werden könne, die Bank schlichtweg verzockt zu haben. Eine derartige Schadensersatzklage wäre politisch brisant. Dauerhafte Missstände bei der HRE hätte die Bankenaufsicht bemerken müssen.

Auch der Staat hätte dann ein Stück weit versagt, was den Beteuerungen der Bundesregierung widerspräche, dem sei nicht so gewesen. Außerdem würde eine Schadensersatzklage gegen Funke wegen systematischer Misswirtschaft jenen Altaktionären in die Hände spielen, die von der HRE eine Milliarde Euro zurück haben wollen, weil sie über den Zustand des Geldinstituts getäuscht worden seien. Funke hatte wiederholt betont, wie sicher die Bank sei.

Die HRE beteuert, man prüfe unter "allen denkbaren Aspekten" Schadensersatzansprüche gegen Ex-Vorstände, auch im Interesse der Steuerzahler. Funke seinerseits sucht die Schuld für den Zusammenbruch der HRE bei der Bankenaufsicht und beim Staat, nur nicht bei sich. Über seine Anwälte hat er bei Gericht offenbar auch der Schadenersatzklage widersprochen. Jetzt ist wieder die HRE-Gruppe am Zug. Sie hat bis 10. Dezember 2013 Gelegenheit, auf die Entgegnungen der drei beklagten Ex-Vorstandsmitglieder zu erwidern. Im nächsten Jahr ist dann, sofern es keine gütliche Einigung gibt, mit einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in München zu rechnen. Dann ist es endgültig vorbei mit der Geheimniskrämerei.

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