Süddeutsche Zeitung

Versicherungsbranche:Prozess gegen Check 24 vertagt

Der Vermittlerverband BVK klagt wegen unlauteren Wettbewerbs. Check 24 halte sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben für Makler. Das Landgericht hat sich erst einmal bis zum 11. Mai vertagt.

Von Jonas Tauber, Berlin

Der Ausgang der Klage des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen das Vergleichsportal Check 24 wegen unlauteren Wettbewerbs ist nach dem ersten Verhandlungstag offen. Das Landgericht München hat sich bis zum 11. Mai vertagt, nachdem ein Vergleich nicht zustande gekommen ist. Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa zeichnete sich in der Verhandlung ab, dass die Kammer unter Vorsitz von Richterin Barbara Clementi eine klarere Kennzeichnung von Check 24 als Versicherungsmakler verlangen könnte. "Es geht nicht darum, ob man es findet, wenn man es sucht", sagte Clementi.

Der BVK wirft Check 24 vor, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben für Makler zu halten. Als Makler erhält Check 24 bei der Vermittlung einer Police von dem entsprechenden Anbieter eine Provision. Aus Sicht des BVK ist das für Nutzer nicht deutlich genug zu erkennen. Außerdem kommt Check 24 nach Ansicht des Verbandes seinen Beratungs- und Dokumentationspflichten nicht nach. Die individuelle Situation der Kunden werde nicht ausreichend berücksichtigt. Hinter dem Streit steckt ein in der Versicherungsbranche schwelender Konflikt zwischen traditionellen Versicherungsvermittlern, welche Policen vor allem im direkten Gespräch mit dem Kunden verkaufen, und jungen Online-Anbietern, die den schnellen Abschluss per Mausklick versprechen.

Ein Check-24-Sprecher äußerte sich zufrieden zum Verhandlungsverlauf, einen möglichen Nachbesserungsbedarf bei Dokumentation und Beratung signalisierte das Gericht nach seinen Angaben nicht. BVK-Präsident Michael Heinz seinerseits sah die Linie seines Verbandes durch die Äußerungen der Richterin bestätigt. "Ich selbst habe den Eindruck, dass die Vorsitzende Richterin zum Ausdruck gebracht hat, dass sich Check 24 beim ersten Klick als Makler offenbaren muss", sagte er. Die Ablehnung des Vergleichs begründete Heinz damit, dass es in der Auseinandersetzung um eine Grundsatzentscheidung gehe. "Es ist nicht unsere Aufgabe, Check 24 zu sagen, was genau zu ändern ist", sagte er.

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Quelle:
SZ vom 25.02.2016
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