Versicherungen:Schlappe für Check24

Sie beharken sich seit Langem: Der Bundesverband der Versicherungskaufleute und das Vergleichsportal. Das Landgericht München gab nun den Vermittlern recht. Check 24 durfte Monatsprämien nicht als Bonus an Kunden geben. Das Portal bleibt gelassen.

Von Herbert Fromme

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich durchgesetzt. Das Landgericht München I entschied am Dienstag, dass die Vergleichsfirma Check 24 gegen das Gesetz verstoßen hat. Check 24 hatte Ende 2018 als Teil eines "Jubiläums Deals" Kunden einen Bonus bis zu zwölf Monatsprämien angeboten, die eine Versicherung bei dem Portal abgeschlossen hatten. Damit habe Check 24 gegen das gesetzliche Verbot der Weitergabe von Provisionen an Kunden verstoßen, urteilte das Gericht. Das Vergleichsportal kann Berufung einlegen.

In Deutschland dürfen Versicherungsvertreter und Makler die Provisionen nicht an Kunden weitergeben, die sie von den Versicherern erhalten. Mit der seit 1923 geltenden Regel soll verhindert werden, dass Kunden ungleich behandelt werden: Die einen bekommen Geld zurück, die anderen nicht, aber alle zahlen dafür.

Sollte das Vergleichsportal das Verbot noch einmal missachten, hat das Gericht ein Zwangsgeld von 250 000 Euro pro Check-24-Tochter festgesetzt. Der BVK hatte fünf Check-24-Gesellschaften verklagt. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass nicht die als Versicherungsmakler agierende Gesellschaft die Prämie ausgeschüttet habe, sondern die Muttergesellschaft. Deshalb gelte das Verbot nicht.

"Wir sind sehr zufrieden", sagte BVK-Präsident Michael Heinz. "Wir wollen nicht der Hanswurst der Nation sein, wo es immer noch ein Bonbon als Extra obendrauf gibt." Der BVK vertritt Vertreter und Makler und beharkt sich nicht zum ersten Mal mit Check 24 vor Gericht. Dem Verband gehe es darum, dass Gesetze eingehalten werden, sagte Heinz. Auch Check 24 solle sich an die Regeln halten.

Im Markt gibt es aktuell massive Veränderungen: Gerade bei einfacheren Verträgen wie Kfz- oder Hausratpolicen verlieren traditionelle Vertreter und Makler Marktanteile, während Vergleichsportale und Direktanbieter kräftig zulegen.

"Wir werden angegriffen, weil wir so erfolgreich sind", sagte Check-24-Gründer und Geschäftsführer Henrich Blase. Das Portal habe in fünf Jahren insgesamt sechs Millionen Fahrzeuge in der Kfz-Versicherung vermittelt. "Es handelt sich um vier Millionen verschiedene Kfz-Kunden", berichtete er.

"In der Praxis wird das Urteil aktuell für uns keine Bedeutung haben", betonte Christoph Röttele, Sprecher der Geschäftsführung bei Check 24. Die Jubiläumsaktion sei lange vorbei. Im vergangenen Jahr hat Check 24 allen Kunden, die einen Vergleich auf dem Portal gerechnet haben, Hotelgutscheine angeboten. "Die Gutscheine konnten alle Kunden beantragen, die gerechnet haben, nicht nur die, die abgeschlossen haben", sagte Röttele.

BVK-Chef Heinz will künftig Versicherer öffentlich nennen, denen er die Beteiligung an ungesetzlichen Aktionen vorwirft. "Wir werden sehen, welche Versicherer nach wie vor solche Aktionen begleiten." Er erwartet, dass die Finanzaufsicht Bafin prüft, ob Versicherer Beihilfe zur Provisionsweitergabe geleistet haben.

In der Auseinandersetzung mit Check 24 hat Heinz ein neues Ziel entdeckt: Bei der Vermittlung von privaten Kranken-Vollversicherungen zahle das Portal 150 Euro an Bekannte des Kunden. Das will der BVK jetzt prüfen.

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