Vorsorge:Welche Versicherungen für Kinder sinnvoll sind

Kind auf Schauckel, 2010

Wer Angst vor einem Unfall oder einer drohenden Invalidität hat, kann sein Kind entsprechend versichern.

(Foto: Robert Haas)
  • Neben einem grundsätzlichen finanziellen Polster, etwa für die Ausbildung oder den Führerschein, empfehlen Experten einige Versicherungen für Eltern.
  • Dazu gehört die Risikolebensversicherung, die greift, wenn der Hauptverdiener der Familie verstirbt, und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Bei der privaten Haftpflichtversicherung ist darauf zu achten, dass auch jüngere Kinder mitversichert sind.
  • Von speziellen Ausbildungsversicherungen raten Verbraucherschützer ab.

Von Anne-Christin Gröger, Köln

Konrad Lohrmann hat derzeit kurze Nächte. Vor wenigen Wochen wurde sein kleiner Sohn geboren, seitdem dreht sich sein Leben und das seiner Frau vor allem ums Füttern, Tragen und Wickeln. Wenn der Kleine schläft, wühlen die jungen Eltern sich durch Berge von Anträgen - Elterngeld, Kindergeld, Krankenversicherung. Doch da ist etwas, das die trotz der neuen und herausfordernden Situation bald erledigen wollen: sich um die finanzielle Absicherung des Kleinen kümmern, etwas zurücklegen, damit er für spätere Wünsche ein finanzielles Polster hat.

Wie Lohrmann und seiner Frau geht es vielen jungen Eltern und frischgebackenen Großeltern. Sie machen sich Gedanken darüber, ob sie für die neue Situation ausreichend versichert sind und wie sie etwas ansparen können, damit der Nachwuchs später den Führerschein machen kann oder ein Startkapital für Ausbildung oder Studium hat.

"Grundsätzlich sollten Eltern erst einmal überprüfen, ob ihre eigenen Finanzen auf festen Füßen stehen", sagt Micha Helmut Schrammke, Versicherungsmakler aus Berlin. Es sei in jedem Fall sinnvoll, über eine Risikolebensversicherung nachzudenken, die greift, wenn der Hauptverdiener der Familie verstirbt. Die Hinterbliebenen bekommen dann Geld von der Versicherung und stehen nicht mittellos da. Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung, mit der Verbraucher vor allem Kapital für die Altersvorsorge ansparen, ist eine Risikolebensversicherung ein reiner Todesfallschutz. Aus diesem Grund sind Risikolebenspolicen auch bei hohen Versicherungssummen sehr günstig.

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft sei ebenfalls wichtig, deswegen empfiehlt Schrammke eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die zahlt, wenn Vater oder Mutter wegen einer Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kann.

Eine private Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall ein Muss. Sie springt ein, wenn der Versicherte einem Dritten Schaden zufügt. Rita Reichard von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt Eltern, einen Vertrag abzuschließen, bei dem Kinder unter sieben Jahren mitversichert sind. So junge Kinder gelten in Deutschland als deliktunfähig, das heißt, dass sie für ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden können. Im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar bei zehn Jahren. Reißt ein Dreijähriger im Beisein der Eltern beim Nachbarn den Laptop vom Tisch, wird der Versicherer der Eltern ohne diese Klausel den Schaden nicht zahlen. Nur wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten, müsse der Versicherer zahlen, sagt Reichard.

Der Besitzer des Laptops hat dann einfach Pech gehabt. Das kann für schlechte Stimmung bei den Nachbarn sorgen. Wer keinen Streit mit seinem Mitmenschen haben will, sollte deswegen seine deliktunfähigen Kinder in der Privathaftpflicht mitversichern, bei manchen Anbietern geht das ohne Aufpreis.

Wenn darüber hinaus noch Geld in der Haushaltskasse übrig ist, kommen verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge infrage, sagt Reichard. "Das hängt immer auch vom individuellen Sicherheitsbedürfnis ab." Wer Angst vor einem Unfall oder einer drohenden Invalidität des Kindes hat, kann über eine entsprechende Kinderinvaliditätsversicherung oder eine Kinderunfallversicherung nachdenken. Kinderunfallversicherungen zahlen nur dann, wenn der Nachwuchs aufgrund eines Unfalls langfristig gesundheitlich beeinträchtigt ist und deswegen nicht zur Schule und später nicht arbeiten kann, also kein Geld verdient. "Allerdings ist das Risiko, dass ein Kind aufgrund eines Unfalls schwer behindert wird, sehr klein und liegt unter einem Prozent", sagt Reichard.

Kinderinvaliditätsversicherungen will kaum jemand

Eine viel bedrohlichere Ursache für bleibende Schäden sind dagegen chronische Krankheiten. Deswegen empfehlen Verbraucherschützer Kinderinvaliditätsversicherungen. Diese Verträge greifen nicht nur bei Folgen durch einen Unfall, sondern bei schweren Krankheiten wie Asthma, Diabetes, Epilepsie oder Autoimmunerkrankungen. Bestimmte Erkrankungen wie Verhaltensstörungen, das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS), Psychosen oder Lernbehinderungen schließen die Versicherer jedoch oft aus.

Dazu kommt: "Die Verträge sind aufgrund ihres großen Versicherungsumfangs und der lebenslangen Rente nicht billig, bis zu 400 Euro können pro Jahr fällig werden", sagt Makler Schrammke. Und: Immer weniger Versicherer bieten diesen Schutz noch an. So hat die Basler Versicherung ihr Angebot zurückgezogen und bietet jetzt nur noch Kinderrentenversicherungen an. Auch die R+V will die Verträge nicht mehr verkaufen. Der Grund bei beiden ist die zu geringe Nachfrage.

"Wer dennoch einen Anbieter gefunden hat, sollte den Vertrag möglichst früh abschließen", sagt der Makler. "Sobald eine Krankheit diagnostiziert wurde, wird es mit dem Versicherungsschutz sehr problematisch." Möglich sei ein Abschluss oft schon ab einem Alter von sechs Wochen.

Geld aus der Police fließt dann, wenn das Versorgungsamt eine Behinderung des Kindes von mindestens 50 Prozent feststellt. "Es gibt Verträge, die zahlen eine monatliche Rente, andere eine Einmalzahlung", sagt Schrammke. Beides habe Vor- und Nachteile. "Die Einmalzahlung kann der Versicherer dem Kunden nicht mehr wegnehmen, sollte es dem Kind später besser gehen." Die Rente dagegen werde lebenslang gezahlt.

Von speziellen Ausbildungsversicherungen raten Verbraucherschützer ab. Sie sind oft eine Mischung aus Kapitallebensversicherung und Geldanlage. Mutter, Vater, Opa oder Oma sind die versicherte Person, das Kind der Bezugsberechtigte. Der Erwachsene zahlt bis zum 18. Geburtstag monatliche Beiträge, dann wird die Auszahlung fällig. Reichard findet die Verträge teuer, weil Abschluss- und Verwaltungskosten für den Versicherer fällig werden und die Rendite auch nicht besonders hoch ausfällt. Dazu kommt: "Die Verträge sind unflexibel. Erst zum Auszahlungszeitpunkt kommt das Kind an das Geld, wer vorher etwas benötigt, hat ein Problem."

Der junge Vater Lohrmann ist sich sicher: Eine Risikolebenspolice wird er auf jeden Fall für sein Kind abschließen, und dann: "Mal schauen."

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