Versicherung:Wie Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsorgen

Hohes Risiko: Ein Bauarbeiter steht auf dem Gerüst eines temporären Gebäudes an der Pinakothek der Moderne in München.

Hohes Risiko: Ein Bauarbeiter steht auf dem Gerüst eines temporären Gebäudes an der Pinakothek der Moderne in München.

(Foto: dpa)

2015 steigen die Prämien: Wer eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abschließen möchte, sollte sich beeilen. Unüberlegt sollte er dennoch nicht handeln, sonst drohen teure Zuschläge und andere Probleme. Wichtige Tipps im Überblick.

Von Friederike Krieger, Köln

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen, sollte sich beeilen. Denn durch die geplante Senkung des Garantiezinses von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent Anfang 2015 werden auch die Prämien für neu abgeschlossene BU-Policen steigen. Der Finanzvertrieb MLP rechnet damit, dass die Beiträge um bis zu sieben Prozent teurer werden.

Auch der BU-Versicherer Alte Leipziger erwartet Preissteigerungen. Nun haben Vertriebe und Versicherer ein Eigeninteresse daran, eine Art Schlussverkauf herbeizureden. Allerdings ist diesmal an dem Argument tatsächlich etwas dran. Grund sind die bilanziellen Reserven, die Versicherer für den Leistungsfall aufbauen müssen. "Werden sie mit einem niedrigeren Zinssatz verzinst, muss ein größerer Teil des Beitrages in die Reserven fließen", sagt Alte-Leipziger-Vorstand Reinhard Kunz. Niemand solle eine Police nur wegen des Preises abschließen, betont er - ein Rat, wie er sonst nur von Verbraucherschützern kommt. "Aber wer ohnehin eine BU-Police abschließen will, sollte das noch in diesem Jahr tun."

BU-Policen schützen vor dem Risiko, dass der Versicherte wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Da die staatlichen Leistungen inzwischen äußerst mager ausfallen, raten Verbraucherschützer zum Abschluss eines solchen Vertrages.

Psychische Vorerkrankung problematisch

Das Problem: Für einige Menschen sind die Policen bereits heute sehr teuer, ganz ohne Garantiezinssenkung. Die Versicherer haben in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Berufsgruppen, anhand derer sie die Prämien kalkulieren, von maximal sechs auf bis zu zwölf erweitert. Profitiert haben Akademiker mit Führungsverantwortung, die viel Zeit im Büro verbringen. "Für Personen, die ein höheres BU-Risiko haben, weil sie körperlich schwer arbeiten, sind die Prämien deutlich teurer bis unerschwinglich geworden", sagt Joachim Geiberger, Geschäftsführer des Analysehauses Morgen & Morgen.

Große Probleme haben auch Menschen mit psychischen Vorerkrankungen. "Die Versicherer fürchten psychische Erkrankungen wie der Teufel das Weihwasser", sagt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Schon wer im Studium wegen Prüfungsstress bei einer psychologischen Beratung war oder wegen Beziehungsproblemen zwei bis drei Sitzungen absolviert hat, muss damit rechnen, dass der Versicherer das Risiko psychischer Erkrankungen aus dem Vertrag ausschließt - oder den Abschluss komplett verweigert.

Aber es gibt Wege, Risikozuschläge oder Ausschlüsse bei BU-Policen zu vermeiden.

Abgespeckte Bedingungen: Wenn eine BU-Police unbezahlbar erscheint, sollten Kunden Abstriche bei den Bedingungen machen, rät Wortberg. "Nicht jeder braucht die besten Bedingungen." Für eine spezialisierte Fachkraft sei es zum Beispiel nicht so wichtig, dass der Versicherer auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichtet. Mit dieser Klausel dürfte die Gesellschaft die Leistung verweigern, wenn der Kunde zwar nicht mehr in seinem Beruf arbeiten, aber eine gleichwertige Tätigkeit ausüben kann. Dafür muss es aber eine solche gleichwertige Tätigkeit geben. "Ein hochspezialisierter Anlagenbauer ist kaum auf einen anderen Beruf verweisbar", sagt Wortberg.

Nachträglicher Einschluss: Bei fast ausgeheilten Beschwerden kann es sich lohnen, dem Versicherer ein ärztliches Attest zu präsentieren, dass die Erkrankung nicht mehr akut ist. Die Anbieter schließen eine Leistung bei diesen Beschwerden zwar bei Vertragsbeginn aus, sind aber oft bereit, nach fünf Jahren das Risiko wieder mitzuversichern, wenn sich der Gesundheitszustand nicht verschlechtert hat. "Das funktioniert allerdings nicht bei psychischen Erkrankungen", sagt Wortberg.

Brauchen schon Schüler die Versicherung?

Früher Abschluss: Probleme lassen sich auch durch einen Abschluss in jungen Jahren vermeiden. Viele Versicherer bieten inzwischen sogar schon BU-Policen für Schüler an. "Je jünger der Versicherte, umso geringer ist die Prämie und je unwahrscheinlicher sind gesundheitliche Probleme, die zu Ausschlüssen führen können", erklärt Kunz von der Alten Leipziger. Bei diesen Verträgen bleiben der Beitrag und die Risikoeinstufung ein Leben lang fix. "Auch wenn der Schüler später einen handwerklichen Beruf ergreift, wird er nicht in eine teurere Berufsgruppe umgestuft", erklärt er.

Bei den Schüler-BU-Policen ist aber ein genauer Blick in die Bedingungen nötig. Manche Versicherer verweigern die Leistung, wenn ein Gymnasiast wegen einer schweren Erkrankung nicht mehr aufs Gymnasium gehen, aber noch Real- oder Hauptschule besuchen kann. Auch der Verweis auf ungelernte Tätigkeiten ist nicht unüblich. Diese nachteiligen Bedingungen gelten dann meist auch im Berufsleben.

Billig sind Schüler-BU-Versicherungen nicht. Bei der Alten Leipziger zahlen Eltern für einen Zehnjährigen rund 48 Euro im Monat bei einer BU-Rente von 1000 Euro. Ein 17-jähriger Schüler muss dafür fast 52 Euro aufbringen.

Verbraucherschützer Wortberg mag sich mit diesen Policen nicht anfreunden. Er hält einen Abschluss als Student oder Auszubildender für sinnvoller. "Dann ist schon klarer, wo die berufliche Reise hingeht", erklärt er. Viele Versicherer bieten auch Starter-Policen für Berufsanfänger an. Hier sind die Beiträge zunächst niedrig und steigen im Laufe des Berufslebens.

Versicherung über den Betrieb: Es gibt oft auch die Möglichkeit, sich im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über den Arbeitgeber gegen das BU-Risiko zu versichern. "Hier gibt es oft nur zwei Berufsgruppen: die am Schreibtisch Tätigen und alle übrigen", erklärt Kunz. Die Prämien seien durch Risikoausgleich und geringere Kosten oft günstiger als für private BU-Policen. Aufpassen: Die Police kann zu einem neuen Arbeitgeber nur dann mitgenommen werden, wenn der einverstanden ist. Sonst kann ein Versicherter den Vertrag auch privat weiterführen, verliert dann allerdings meistens die günstigen Gruppenkonditionen. Eine erneute Gesundheitsprüfung muss er aber nicht über sich ergehen lassen.

Alternativprodukte: Versicherer bieten inzwischen auch eine Reihe von Alternativen zu BU-Policen. Dazu zählen zum Beispiel sogenannte Dread-Disease-Verträge, bei denen es bei der Diagnose einer schweren Krankheit wie Krebs eine Einmalzahlung gibt, oder Grundfähigkeits-Policen. Letztere zahlen, wenn der Kunde Fähigkeiten wie Sehen, Hände gebrauchen oder Treppensteigen verliert. Diese Verträge sind meist deutlich günstiger als BU-Policen.

"Das sind aber immer nur Ausschnittsdeckungen, die nur einen Teil des BU-Risikos abdecken", sagt Geiberger von Morgen & Morgen. So zahlen Dread-Disease- und Grundfähigkeits-Policen meist nicht bei psychischen Erkrankungen. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen decken dieses Risiko zwar ab. Als erwerbsunfähig gelten Versicherte aber meist erst dann, wenn sie nicht mehr als drei Stunden einer Tätigkeit nachgehen können. "Ein Chirurg mit steifen Fingern ist zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig, weil er noch als Pförtner arbeiten kann", so Geiberger.

Es gibt inzwischen auch sogenannte Multirisk-Policen, die verschiedene Alternativprodukte kombinieren, zum Beispiel Dread-Disease-, Grundfähigkeits- und Pflegeversicherung. Geiberger rät zur Vorsicht: "Es ist schwer zu erkennen, was da eigentlich genau versichert ist und was nicht."

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