Versicherung:Steuerfreiheit für Lebenspolicen

Sparer sollen weniger an den Fiskus zahlen, fordert Bayerns Regierung. Sie will die Erträge wieder von der Steuer befreien.

Von Jonas Tauber, Berlin

Bayern will einmalige Auszahlungen aus Lebensversicherungen wieder steuerfrei machen. Die Staatsregierung des Landes hat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Demnach sollen die Länder die Regierung dazu auffordern, eine Initiative "zur Wiedereinführung einer vollständigen Steuerbefreiung für Erträge aus Einmalauszahlungen aus Lebensversicherungen zu ergreifen". Die Versicherer dürften sich darüber freuen, wenn ihre mit hohen Vertriebsprovisionen belasteten Verträge durch eine Rückkehr zur Steuerfreiheit wieder attraktiver werden. Bis 31. Dezember 2004 waren Erträge aus Lebenspolicen steuerfrei, wenn sie zwölf Jahre gelaufen waren und auf einen Schlag ausgezahlt wurden.

Bayerns Landesregierung begründet den Vorstoß mit den Niedrigzinsen. Sie sorgen dafür, dass die Versicherer ihre Garantieversprechen immer weiter senken und nicht garantierte Leistungen ebenfalls weniger hoch sind. Das ausgezahlte Kapital falle ohnehin geringer als erwartet aus, deshalb werde von den Bürgern die sofortige Besteuerung des Geldes aus der Lebensversicherung "als besonders ungerecht empfunden", argumentiert das federführende bayerische Finanzministerium.

Wie hoch die Steuermindereinnahmen in der Folge ausfallen würden, konnte eine Sprecherin nicht sagen. Der Antrag ist eher vage gehalten und gibt keine Auskunft darüber, welche Verträge genau ab wann von der Steuerbefreiung profitieren sollten.

Während einmalige Auszahlungen aus vor 2005 abgeschlossenen Verträgen steuerfrei sind, werden auf neuere Policen 25 Prozent Abgeltungsteuer auf die Erträge fällig. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag sowie bei Bedarf die Kirchensteuer. Der Ertrag ist die Differenz zwischen der Auszahlung und den eingezahlten Beiträgen. Unter bestimmten Voraussetzungen sinkt der besteuerte Ertrag auf die Hälfte, dazu gehört eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren.

Versicherte können außerdem den Sparer-Freibetrag steuermindernd gelten machen. Er liegt derzeit 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete im Jahr.

Der Antrag Bayerns steht am Freitag auf der Tagesordnung der Länderkammer, voraussichtlich wird sie ihn an die zuständigen Ausschüsse überweisen. Mündet der Vorstoß tatsächlich in einer Entschließung des Bundesrats, hätte das allerdings keinerlei bindende Konsequenzen für die Bundesregierung oder den Bundestag.

Auch ist nicht ausgemacht, ob der Vorschlag auf viel Gegenliebe trifft. Konnte sich die Akteure in der Branche früher ziemlich sicher sein, dass sie mit ihren Wünschen in Berlin auf Verständnis treffen, wird jetzt die Versicherungslobby kritischer eingeschätzt.

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