Versicherer:Jammern auf hohem Niveau

Niedrige Zinsen und zu scharfe Regularien: Die Lebensversicherer klagen. Und die Kunden kennen die Folgen: die Überschussbeteiligungen, die ihnen ausgeschüttet werden, sinken seit Jahren.

Von Jonas Tauber, Berlin

Niedrige Zinsen und zu scharfe Regularien: Die Klage der Lebensversicherer ist seit Jahren dieselbe. Und die Kunden kennen die Folgen: die Überschussbeteiligungen, die ihnen ausgeschüttet werden, sinken seit Jahren.

Doch womöglich treiben einige Versicherer eine Art doppeltes Spiel, zu Ungunsten ihrer Kunden. Denn im vergangenen Jahr haben die meisten Gesellschaften gut verdient - allerdings den Löwenteil über spezielle Verträge an ihre Obergesellschaften abgeführt. Diese Gewinnabführung betrug 1,5 Milliarden Euro und lag damit um 400 Millionen Euro über dem Wert des Vorjahres. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken.

Die Partei sieht in der Gewinnabführung eine Umgehung des Ausschüttungsverbots an Aktionäre, das 2014 mit dem Lebensversicherungsreformgesetz installiert wurde. Das Gesetz sollte die Versicherungen stabilisieren, denn die niedrigen Zinsen machten sich in Form sinkender Gewinne aus Kapitalanlagen bemerkbar. Der Anspruch der Regierung war, die entstehenden Lasten fair zu verteilen: Ausscheidende Kunden mussten eine Verringerung der Beteiligung an den mit ihrem Geld aufgebauten Reserven hinnehmen. Mit einer Ausschüttungssperre - keine Dividenden für Aktionäre - wollte die Bundesregierung zudem verhindern, dass Kapital abfließt. Die Ausnahme: Lebensversicherer, die mit ihrer Muttergesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen haben, dürfen Gewinne auszahlen.

Auch an anderer Stelle läuft es gut für die Branche

Für die Linke kann von einer fairen Lastenverteilung keine Rede sein: "Versicherte bleiben die Gelackmeierten des Lebensversicherungsreformgesetzes", sagt Finanzexperte Hubertus Zdebel. "Während die Gewinnabführungen förmlich explodieren und Aktionären auf diese Weise Geld zugeschanzt wird, werden Versicherte kaum beteiligt und haben das Nachsehen." Die Regierung sieht das anders. Durch die Abführung sei die Muttergesellschaft ja auch verpflichtet, etwaige Verluste des Lebensversicherers auszugleichen. Das ist auch der Standpunkt des Lobbyverbands der Versicherer GDV. "Damit wird die Sicherheit für die Versicherten noch erhöht", sagt ein Sprecher.

Dass ein Gewinnabführungsvertrag für besonders hohe Sicherheit sorgen soll, kann Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten, nicht nachvollziehen. "Wir sehen ja, dass Bestände verkauft werden und sich die Unternehmen so aus ihrer Verantwortung ziehen", sagt er. Die Rede ist von Vertragsbeständen, die für das Neugeschäft geschlossen sind, das nennt man in der Branche Run-off. Die Generali hat einen solchen Verkauf von vier Millionen Verträgen angekündigt. Verbraucherschützer wie Kleinlein befürchten Nachteile für die Kunden.

In der Vergangenheit haben immer mehr Versicherer einen Gewinnabführungsvertrag vereinbart. Ende vergangenen Jahres hatten 37 der 67 Aktiengesellschaften unter den Lebensversicherern einen solchen Vertrag, 2014 waren es erst 28. 2017 gab es lediglich bei einer Gesellschaft einen Verlust. Das waren 800 000 Euro, die Muttergesellschaft übernahm das Defizit.

Während die Branche also mehr Geld behält, ist sie zudem auch noch dabei, teure Absicherungen zurückzufahren. Das Bundesfinanzministerium hat vergangene Woche einen Verordnungsentwurf für eine Entlastung bei der sogenannten Zinszusatzreserve vorgelegt, mit denen Garantien für Kunden abgesichert werden: Statt zusätzlich 20 Milliarden Euro müssten die Versicherer so dieses Jahr nur fünf Milliarden Euro zurückstellen.

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