Versandhandel:Quittung für Amazon

FILE PHOTO: The logo of Amazon is seen at the company logistics center in Lauwin-Planque

Geschlossen: ein Amazon-Logistikzentrum im nordfranzösischen Lauwin-Planque.

(Foto: Pascal Rossignol/REUTERS)

Der Versandhändler hat die französischen Warenlager wegen eines Rechtsstreits mit den Gewerkschaften dichtgemacht. Kurzarbeitergeld bekommen die Arbeitnehmer nicht - und bemühen sich nun um eine Lösung in dem Prinzipienstreit.

Von Leo Klimm, Paris

Der Antrag auf Kurzarbeit war dann vielleicht doch ein bisschen zu viel: Das Gesuch, das Amazon in Frankreich für etwa 10000 Mitarbeiter aus sechs Versandlagern gestellt hatte, werde abgelehnt, teilt das Pariser Arbeitsministerium mit. Schließlich sei der Rückschlag, den Amazon in Frankreich zurzeit trotz des Online-Booms der Corona-Krise zu verkraften hat, nicht auf eine Abnahme der Geschäftstätigkeit zurückzuführen, sondern auf ein Gerichtsurteil. "Und dafür ist die Kurzarbeit nicht gedacht."

Was war passiert?

Im April hatte der weltweit größte Onlinehändler in Frankreich in zwei Instanzen gegen Gewerkschaften verloren. Sie hatten wegen mangelhafter Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor dem Coronavirus geklagt und Recht bekommen. Darauf zog es der US-Konzern vor, seine französischen Warenlager einfach dicht zu machen, obwohl er den Urteilen zufolge "essenzielle" Güter wie Lebensmittel oder Hygieneartikel weiterhin verkaufen darf. Die betroffenen Beschäftigten bekommen nun also kein Kurzarbeitergeld - können aber auch nicht an den Arbeitsplatz zurück: Eine zunächst für diesen Mittwoch geplante Wiedereröffnung der Lager hat der Konzern kurzfristig verschoben. Amazon, bis zum Ausbruch des Coronavirus eine wahre Geldmaschine, begründet das mit einem juristischen Risiko, das Milliarden kosten könne. "Das kann selbst unser Unternehmen nicht eingehen", sagt eine Sprecherin.

Das Milliardenrisiko, mit dem Amazon konfrontiert ist, wirkt vor allem wie die Quittung für die notorisch schlechten Beziehungen, die der Onlinehändler auch in Frankreich mit den Gewerkschaften unterhält. Die wiederum nutzen das Coronavirus, um Amazon in einen Kampf zu zwingen, in dem es längst mehr ums Prinzip geht als um den Schutz vor der Krankheit. Denn das Unternehmen hat die Mitarbeiter in den Lagern schon früh mit großem Aufwand mit Corona-Schutz ausgestattet. Vor Gericht aber ging es vor allem darum, dass Amazon dabei Mitbestimmungsrechte missachtet hat. Konzernchef Jeff Bezos mag in der Krise betonen, wie sehr ihm das Wohlergehen der Mitarbeiter am Herzen liege. Als Freund organisierter Arbeitnehmerinteressen ist er nicht bekannt.

Die französischen Amazon-Gewerkschaften zeigen sich nun zwar empört über den Kurzarbeit-Antrag. Er sei "regelrecht unanständig". Zugleich versuchen sie eine Deeskalation: Sie bieten der Geschäftsführung eine allmähliche Wiederaufnahme der Arbeit mit verkleinerten Teams an; parallel wollen sie - wie es die Richter aufgegeben haben - mit dem Arbeitgeber die Ansteckungsrisiken bewerten, um zu einer gemeinsamen Linie zu gelangen. Denn auch die Arbeitnehmer stehen unter Druck: Während die französischen Lager dicht sind, beliefert Amazon den Markt von deutschen oder belgischen Standorten aus.

"Wir hoffen, dass wir die Lagerhäuser schnell wieder öffnen können", sagt die Amazon-Sprecherin. Zuvor müssten aber die juristischen Risiken ausgeräumt werden. Das Gerichtsurteil sieht drakonische Geldstrafen vor, sollte Amazon vor einer Einigung mit den Gewerkschaften "nicht-essenzielle" Artikel verschicken, etwa Bücher: 100 000 Euro je Artikel, der versehentlich doch versandt werde. Selbst bei einer Fehlerquote von 0,1 Prozent könne das angesichts von Millionen Bestellungen schnell teuer werden, heißt es bei Amazon. "Die Gefahr ist zu groß."

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