Es ist eine Entscheidung, die viel verändern könnte. Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungsteuer für rechtens erklärt. Die Stadt in Baden-Württemberg hat im Alleingang vor drei Jahren eine Verpackungsteuer für Hamburger-Schachteln, Einwegbecher und -geschirr eingeführt. Dagegen hatte die Betreiberin einer McDonald’s-Filiale Verfassungsbeschwerde eingelegt – und ist nun gescheitert. Das ist richtig so, denn es braucht solche Ansätze, um wachsende Müllberge zu bekämpfen und die Kosten dafür fair zu verteilen.
MeinungMcDonald’s-Urteil:Wer Verpackungsmüll in Umlauf bringt, muss auch dafür zahlen
Kommentar von Silvia Liebrich
Lesezeit: 2 Min.

Die Tübinger Verpackungsteuer ist ein Vorbild für andere Städte. Sie kann helfen, das Abfallproblem zu lösen und die Kosten dafür fairer zu verteilen.
Lesen Sie mehr zum Thema