MeinungMcDonald’s-Urteil:Wer Verpackungsmüll in Umlauf bringt, muss auch dafür zahlen

Kommentar von Silvia Liebrich

Lesezeit: 2 Min.

Ein Bild, das möglicherweise bald der Vergangenheit angehören könnte: Ein McDonald’s To-go-Becher liegt am Spree-Ufer. (Foto: Sean Gallup/Getty Images)

Die Tübinger Verpackungsteuer ist ein Vorbild für andere Städte. Sie kann helfen, das Abfallproblem zu lösen und die Kosten dafür fairer zu verteilen.

Es ist eine Entscheidung, die viel verändern könnte. Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungsteuer für rechtens erklärt. Die Stadt in Baden-Württemberg hat im Alleingang vor drei Jahren eine Verpackungsteuer für Hamburger-Schachteln, Einwegbecher und -geschirr eingeführt. Dagegen hatte die Betreiberin einer McDonald’s-Filiale Verfassungsbeschwerde eingelegt – und ist nun gescheitert. Das ist richtig so, denn es braucht solche Ansätze, um wachsende Müllberge zu bekämpfen und die Kosten dafür fair zu verteilen.

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