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Verpackungen:Mehrweg-Pflicht für Gastronomie

Restaurants, Bistros und Cafés sollen von 2023 an dazu verpflichtet werden, allen Kunden auch Mehrwegbehälter anzubieten. Das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes vor, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nannte die Neuerungen einen "weiteren Meilenstein". Neben der Pflicht für Händler, Mehrwegoptionen anzubieten, sieht die Novelle eine Erweiterung der Pfandpflicht auf alle Getränkeflaschen und erstmals einen vorgeschriebenen Mindestrecyclingplastik-Anteil von 25 Prozent bis 2025 vor. Umweltschutzverbänden gehen die Pläne nicht weit genug. In der Kritik steht vor allem die Ausnahme von der Mehrwegpflicht, von der kleinere Unternehmen Gebrauch machen können.

"Händler, die Kaffee zum Mitnehmen verkaufen, sollen ihren Kunden sowohl einen Einweg- als auch einen Mehrwegbecher anbieten müssen", sagte Schulze.

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SZ vom 21.01.2021 / dpa
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