Veröffentlichungspflicht von Bilanzen:Kleinunternehmer rebellieren gegen Bundesjustizamt

65.000 Euro Jahresumsatz, 25.000 Euro Ordnungsgeld: Das Bundesjustizamt geht hart gegen Firmen vor, die ihre Bilanzen nicht rechtzeitig elektronisch veröffentlichen. Für die Großen ist das kein Problem, die Strafen treffen meist die Kleinen. Die gehen nun auf die Barrikaden.

Daniela Kuhr

Es ist erstaunlich, wie verhasst eine Behörde sein kann, die einen so harmlos-bürokratischen Namen trägt wie Bundesamt für Justiz. Was im Internet über dieses Amt zu lesen ist, grenzt an das, was Netznutzer einen Shitstorm nennen: "Frage an Berlin: Ist das der Masterplan? Ausdünnung der bundesdeutschen Landschaft kleiner Kapitalgesellschaften?" Solche Kommentare und schlimmere sind zu lesen, nur weil der Bundestag 2007 beschloss, dass Unternehmen ihre Bilanzen künftig im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen müssen. Wer das aber nicht zeitig tut, muss Strafe zahlen - so wie eine Ein-Mann-GmbH mit 65.000 Euro Jahresumsatz, die vom Bundesjustizamt angeblich bereits vier Mal zu jeweils 25.000 Euro verdonnert wurde.

Dachdecker bei der Arbeit

Dachdecker bei der Arbeit (Symbolbild).

(Foto: dpa)

Dabei war die Reform vor fünf Jahren von vielen begrüßt worden. Endlich, so hoffte man, könnten sich Geschäftspartner, Gläubiger oder Gesellschafter schnell und problemlos über die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Firma informieren. Doch das Ergebnis ist Ärger - vor allem bei kleineren Unternehmen. Das legen Zahlen des Bundesamts für Justiz nahe, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen.

Demnach hat die Behörde seit 2008 insgesamt 250.000 Ordnungsgelder verhängt, weil Unternehmen ihre Bilanzen nicht rechtzeitig elektronisch veröffentlicht haben. Ganze 287 Millionen Euro kassierte der Staat dafür. Geld, das überwiegend von kleinen Firmen stamme, betont Annika Böhm, Bilanzrechtsexpertin beim Deutschen Industrie und Handelskammertag. Für große Betriebe ist die rechtzeitige elektronische Veröffentlichung meist kein Problem.

Betroffen sind vor allem Firmen in der Rechtsform der AG, GmbH, GmbH & Co KG und der eG. Zwar mussten sie seit jeher ihre Jahresabschlüsse bei Gericht einreichen und mindestens im Regionalanzeiger veröffentlichen. Doch viele Mittelständler nahmen es damit nicht so genau. Ärger bekamen sie nur, wenn ein Konkurrent sie anschwärzte.

Firmen tun sich schwer - teils auch aus Sturheit

Seit die Abschlüsse jedoch elektronisch veröffentlich werden, lässt sich quasi per Knopfdruck prüfen, ob die Firmen ihrer Pflicht rechtzeitig nachkommen. Und eben davon macht das dem Justizministerium unterstellte Bundesjustizamt rege Gebrauch. Selbst kleine Verstöße würden "übermäßig hart sanktioniert", kritisiert der Präsident des Mittelstandsverbands, Mario Ohoven.

Beim Bundesjustizamt weist man darauf hin, dass Betriebe ihre Abschlüsse ja einfach rechtzeitig veröffentlichen könnten. Doch gerade kleine Firmen tun sich damit oft schwer - zum Teil auch aus Sturheit. Sie meinen, ihr Gewinn gehe doch niemanden etwas an, außer dem Finanzamt. Potenzielle Geschäftspartner würden ohnehin bei der Schufa nachfragen.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht das offenbar ähnlich. Gut 500.000 Kleinunternehmen - immerhin die Hälfte aller offenlegungspflichtigen Betriebe - will sie künftig entlasten. Sie müssen ihre Zahlen nur noch rechtzeitig beim Bundesanzeiger vorlegen, aber nicht mehr elektronisch veröffentlichen. Bei den Internetschreibern kommt das gut an. "Tatsache ist, dass jedes Falschabbiegen im Straßenverkehr höhere Risiken oder Schäden verursacht als das Unterlassen dieses Publizierens", schreibt ein Betroffener.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: