Vermögenswirksame Leistungen:Unterschätzte Geschenke

Röntgenbild eines gefüllten Sparschweins

Sparplan statt Sparschwein: Mit 25 Euro geht es los.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Bis zu 40 Euro pro Monat zusätzlich: Wie Arbeitnehmer mit Extrageld vom Chef und staatlichen Zulagen regelmäßig sparen können.

Von Norbert Hofmann

Den Geldgeschenken, die Staat und Arbeitgeber im Rahmen der Sparförderung durch vermögenswirksame Leistungen (VL) anbieten, geht es ähnlich wie manchen Päckchen unterm Weihnachtsbaum. Sie werden abgelehnt. Laut einer Studie von Union Investment nutzt nur knapp ein Drittel der Deutschen das vermögenswirksame Sparen. Bei den 16- bis 25-jährigen sind es sogar nur rund elf Prozent.

Auf vermögenswirksame Leistungen gibt es zwar keinen Rechtsanspruch. Viele Arbeitgeber erklären sich aber bereit, diesen zusätzlichen Gehaltsbestandteil an ihre Mitarbeiter zu zahlen. Die Spanne reicht von mindestens 6,65 Euro bis maximal 40 Euro pro Monat. Es lohnt sich also, den Chef darauf anzusprechen. Das Geld überweist der Arbeitgeber direkt in die vom Anleger gewählte Sparform, wobei darauf in der Lohnabrechnung Steuer und Sozialversicherung abgezogen werden. Grundsätzlich kommen für einen VL-Vertrag, in dem das Geld insgesamt sieben Jahre gebunden ist, mehrere Anlageformen in Frage. Dazu gehören das Bausparen, der Banksparplan und das Fondssparen. Ebenso können die VL-Raten zur Tilgung eines Baudarlehens genutzt werden.

Zusätzlich zum Geldgeschenk des Arbeitgebers winkt eine von Steuer und Sozialversicherung befreite Arbeitnehmer-Sparzulage. "Sie kommt ausschließlich Haushalten mit niedrigem Einkommen zugute wie zum Beispiel Auszubildenden, jungen Arbeitnehmern sowie Singles oder Alleinerziehenden mit niedrigem Einkommen", sagt Merten Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern. Diese staatliche Förderung muss in der Steuererklärung beantragt werden und wird von Finanzamt nach Ablauf der sieben Jahre auf das Anlagekonto überwiesen. Förderberechtigt sind zu versteuernde Jahreseinkommen von bis zu 17 900 Euro oder - im Falle des Fondssparens - von bis zu 20 000 Euro. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Grenzen. Wer Anspruch auf die Förderung hat, kann sich über eine attraktive Zusatzverzinsung freuen. Auf Bausparen und für die Tilgung von Baudarlehen zahlt der Staat eine Zulage von neun Prozent auf die gesamte Sparleistung, wobei die Höchstgrenze bei 43 Euro pro Jahr liegt. Wer in Aktienfonds anlegt, kann mit einer Zulage von 20 Prozent und bis zu 80 Euro jährlich rechnen.

Beide Zulagen können auch gleichzeitig genutzt werden, wenn der Berechtigte sowohl einen Bausparvertrag als auch einen Fondssparplan bespart. All das lohnt sich sogar dann, wenn man in den VL-Vertrag aus eigener Tasche bezahlt. "Wer nicht die maximalen oder gar keine vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber erhält, kann den Betrag vom eigenen Gehalt aufstocken, um die volle Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten", erläutert Dominik Müller, Sprecher der LBS Bayerische Landesbausparkasse. Als Voraussetzung muss der Beschäftigte seinen Arbeitgeber bitten, entsprechende Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto zu überweisen.

Wo aber sollten VL-Sparer das vom Arbeitgeber geschenkte Geld am besten anlegen, wenn ihr Einkommen über den Fördergrenzen liegt? Wo winken auch ohne Sparzulage attraktive Renditen? Wer klassische Banksparpläne mit sicherer Verzinsung bevorzugt, findet derzeit nur sehr vereinzelt rentable Angebote. Dennoch gibt es sie, einige wenige Banken gewähren für das VL-Sparen besonders günstige Konditionen. Die PSD Bank München etwa zahlt bei einer laufenden Verzinsung von 0,05 Prozent am Ende der Laufzeit einen Bonus von sieben Prozent, sodass die Rendite mindestens 1,72 Prozent jährlich beträgt.

Auf höhere Wertzuwächse können Anleger hoffen, die in Aktienfondssparpläne investieren. Sie müssen dann aber auch mit einem möglichen Verlust am Ende der Laufzeit rechnen. Verbraucherschützer empfehlen börsennotierte Indexfonds, sogenannte ETF, die den Kursverlauf großer Aktienindizes wie den Dax nachbilden und kostengünstiger sind als gemanagte Aktienfonds. "Anleger, die das Risiko der Kursschwankungen am Aktienmarkt aushalten können und die über einen langfristigen Anlagehorizont verfügen, sind mit einem VL-ETF-Sparplan gut beraten", sagt Larisch. Er empfiehlt VL-Sparern mit entsprechendem Anlageprofil, sich über die Vor- und Nachteile einer solchen Anlage zu informieren. "Wer sich etwas eingehender damit beschäftigt, kann auch die Angst vor ETF-Sparplänen verlieren", sagt Larisch.

Die Bausparbranche fordert vehement eine Anhebung der Einkommensgrenze

Eine Alternative ist die Immobilie. Ist der Kauf der eigenen vier Wände geplant oder stehen Investitionen in vorhandenes Wohneigentum an, kann ein VL-Bausparvertrag die spätere Finanzierung erleichtern. Der Sparer sichert sich damit die heute günstigen Kreditzinsen für das spätere Immobiliendarlehen. Wer jährlich 50 Euro oder mehr in einen VL-fähigen Sparvertrag einzahlt, kann zudem im Falle eines Jahreseinkommens von bis zu 25 600 Euro bei seiner Bausparkasse eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie beantragen. Sie beläuft sich auf 8,8 Prozent der eigenen Sparleistung.

Bald winken vielleicht sogar noch mehr Fördergelder. Die Bausparbranche jedenfalls fordert vehement eine Anhebung der Einkommensgrenze auf mindestens 30 000 Euro sowie einen Fördersatz von zehn Prozent. "Die Einkommensgrenzen sind seit 20 Jahren nicht mehr an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst worden, sodass viele ehemals Berechtigte aus der Förderung herausgewachsen sind", erläutert Dominik Müller von der LBS die Forderung. Als zusätzliches Signal gegen den drohenden Verfall der Sparbereitschaft im Nullzinsumfeld, so Müller, sollten parallel die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage angehoben werden.

Ist der Erwerb eines Eigenheims nicht geplant und kommt eine staatliche Förderung aufgrund des Einkommens nicht in Frage, sind Bausparverträge aufgrund der derzeitigen Guthabenverzinsungen nicht attraktiv. Wer jedoch bereits ein fremdfinanziertes Eigenheim besitzt, kann die vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen zur Tilgung eines bestehenden Immobiliendarlehens einsetzen. "Das ist immer dann interessant, wenn - wie das meistens der Fall sein wird - der Kreditzins über der Verzinsung eines Sparplans liegt", sagt Verbraucherschützer Larisch. Allerdings ist zu prüfen, ob das finanzierende Kreditinstitut Sondertilgungen aus den vermögenswirksamen Leistungen akzeptiert.

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