Süddeutsche Zeitung

Vermögenswirksame Leistungen:Sparen mit dem Chef

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Vermögenswirksame Leistungen gibt es zusätzlich zum Gehalt. Viele nutzen die Prämien aber nicht.

Von Katharina Wetzel

Viele Arbeitnehmer lassen sich jedes Jahr Geldgeschenke entgehen. Zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat betragen die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die der Arbeitgeber bezahlt. Laut Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW gibt es keinen Grund, diese freiwillige oder nach Tarifvertrag geregelte Sparzulage nicht zu nutzen. "Arbeitnehmer sollten diesen Zuschuss nicht verfallen lassen", rät der Verbraucherschützer.

Zahlt der Betrieb vermögenswirksame Leistungen, müssen Arbeitnehmer nur einen geeigneten Sparvertrag finden und diesen dem Arbeitgeber vorlegen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Gängig sind Bausparverträge, Banksparpläne und Aktienfondssparpläne. Arbeitnehmer können das Geld aber auch für die Tilgung eines Baukredits oder die betriebliche Altersvorsorge nutzen.

Viele verzichten auf die Geldgeschenke

Welche Sparform vorteilhaft ist, hängt von der persönlichen Situation und Risikoneigung ab und davon, ob man zusätzlich noch staatliche Zuschüsse erhält. Die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es nur bei Bausparverträgen oder Tilgungen von Darlehen für selbst genutzte Immobilien sowie Wertpapiersparplänen. Die Zulage muss bei der Steuererklärung beantragt werden. Entscheidend ist hier das zu versteuernde Einkommen, also was vom Bruttolohn nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Freibeträgen und Kinderfreibeträgen übrig bleibt.

Bis zu 43 Euro pro Jahr zahlt der Staat für Bausparer und Immobilienbesitzer, die einen Baukredit abbezahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 17 900 Euro (35 800 Euro bei Paaren) liegt. Bei Aktienfondssparplänen gibt es pro Jahr sogar bis zu 80 Euro zusätzlich, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 20 000 Euro (40 000 Euro bei Paaren) rangiert.

Bei Aktienfondssparplänen sind Verluste möglich, sie bieten aber auch die besten Renditechancen. Wer dabei noch die staatlichen Prämien nutzen kann, legt das Geld am besten auf einen breit gestreuten, kostengünstigen ETF, etwa mit dem Index MSCI World. ETF steht für Exchange Traded Funds. Diese börsengehandelten Fonds sind kostengünstiger als aktiv gemanagte Fonds. ETF-Sparpläne gibt es schon ab einer Mindestsparrate von 25 Euro monatlich. Verschiedene Angebote zu vergleichen, lohnt sich. Nach sieben Jahren - so lange läuft der Vertrag - kann man das Geld auch einfach liegenlassen. Das ist oft ratsam, insbesondere, wenn die Aktienkurse gefallen sind. Anleger sollten dann warten können, bis sich die Kurse erholen. Muss das Geld nach sieben Jahren verfügbar sein, ist vielleicht eine sichere Sparform geeigneter. Arbeitnehmer sollten sich auch fragen, ob sie die Mindest-ETF-Sparrate von 25 Euro aufstocken können, wenn etwa der Arbeitgeber nur sieben Euro an VL zahlt. Auch Bausparen geht oft erst ab einem bestimmten Mindestbetrag.

"Für diejenigen, die keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben und auch nicht bauen und geringe Leistungen auch nicht selbst aufstocken wollen, kann auch ein ganz einfacher Bank-Sparplan sinnvoll sein", sagt Scherfling. Selbst wenn der Arbeitgeber nur 6,65 Euro zahle und man selbst nichts beisteuere, rentiere sich der Aufwand. "Nach sieben Jahren bekommt man dann knapp 500 Euro ausbezahlt. Warum soll man darauf verzichten?", fragt Scherfling. Auch beim VL-Banksparplan lohnt sich ein Vergleich. So können etwa Sparer bei der Degussa Bank nach sieben Jahren eine Rendite von knapp 2,75 Prozent bekommen.

Und was ist bei Arbeitslosigkeit oder einem Arbeitgeberwechsel? Arbeitnehmer sollten sich bei der Bank vorab vergewissern, dass sie dann die Raten auch selbst bezahlen können.

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Quelle:
SZ vom 29.12.2018
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