Vermögen von Middelhoff:Zurückholen, was irgendwie geht

Trotz angebotener Kaution: Middelhoff muss in U-Haft bleiben

Ex-Manager Thomas Middelhoff hatte Ende März Privatinsolvenz beantragt.

(Foto: dpa)
  • Vor Thorsten Fuest liegen Jahre voller Arbeit: Er ist nun zum regulären Insolvenzverwalter im Fall Thomas Middelhoff bestellt worden.
  • Der Ex-Manager Middelhoff hat in den vergangenen Jahren allerhand Vermögen in Gesellschaften transferiert, hinter denen nicht selten einer seiner Anwälte und Freunde steckt.
  • Aufgabe von Fuest ist es nun, zurückzuholen, was geht.

Von Uwe Ritzer, Hamburg

Kompliziert? Der Begriff erscheint Thorsten Fuest zu harmlos. "Ich bin bei Herrn Middelhoff auf äußerst komplexe und sehr komplizierte Vermögensverhältnisse gestoßen", sagt der Rechtsanwalt aus Bielefeld. Drei Monate lang hat sich Fuest als vorläufiger Insolvenzverwalter mit einem Dutzend Experten durch ein Gewirr aus Gesellschaften und Transaktionen gepflügt, in denen Middelhoffs Hab und Gut verborgen, versickert oder verschwunden ist. Trotzdem ist noch immer unklar, was dem einstigen Starmanager tatsächlich noch gehört, der einst nicht nur als Vorstandschef des Medienriesen Bertelsmann und des Handelskonzerns Arcandor zig Millionen Euro verdient hat. "Es ist noch sehr viel Ermittlungsarbeit nötig", sagt Thorsten Fuest.

Die zuständige Richterin hat ihn nun zum regulären Insolvenzverwalter bestellt, nachdem Fuest ihr in einem Gutachten die beiden in Insolvenzfällen zentralen Fragen mit "Ja" beantwortet hat: Es gibt im Fall Middelhoff einen Insolvenzgrund und es ist Masse vorhanden. Vermögen also, das verwertet werden kann, um aus den Erlösen Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen. Irgendwann einmal. Wann und in welchem Umfang ist unklar. Über Zahlen mag Fuest momentan noch nicht einmal spekulieren.

Middelhoff verhält sich "kooperativ und verfahrenskonform"

Vor ihm liegt noch jahrelange Arbeit. Vieles von dem, was zum Eigentum von Thomas Middelhoff zählt, ist bereits verpfändet. Zudem hat der Ex-Manager in den vergangenen Jahren allerhand Vermögen in Gesellschaften transferiert, hinter denen nicht selten einer seiner Anwälte und Freunde steckt, der Berliner Hartmut Fromm. Kritiker vermuten, Middelhoff wollte angesichts seiner bevorstehenden Pleite so sein Eigentum dem Zugriff der Gläubiger entziehen. Er und Fromm bestreiten dies. Auch gab es in jüngerer Vergangenheit noch Zahlungsströme ins Ausland, deren Sinn und Zweck sich nicht ohne weiteres erschließt und die seltsam kompliziert über diverse Gesellschaften abgewickelt wurden.

Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es nun, zurückzuholen, was nur irgendwie geht. Middelhoff will sich dem Vernehmen nach gegen Rückabwicklungen aus den Fromm-Gesellschaften nicht juristisch wehren. Soweit es sich bei den Übertragungen um reine Geschäftsbesorgungsverträge handelt, enden diese ohnehin automatisch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Allerdings könnte es zu quälenden Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Insolvenzverwalter und einigen Middelhoff-Gläubigern kommen, allen voran das Bankhaus Oppenheim und die Berliner Wohnungsbaugesellschaft Gewobag. Sie fordern nicht nur viel Geld von Thomas Middelhoff, sondern haben in den vergangenen Jahren auch Zuwendungen von ihm erhalten, die der Insolvenzverwalter nun zurückfordern will.

Middelhoff selbst verhalte sich ihm gegenüber "kooperativ und verfahrenskonform", sagt Fuest. "Nach meinem Eindruck möchte er das Insolvenzverfahren mit seinen Gläubigern führen und es nicht auf Konfrontation anlegen." Am liebsten wäre Middelhoff wohl ein schneller Insolvenzplan, also ein mit den Gläubigern abgestimmtes Sanierungskonzept, bei dem diese auf Ansprüche verzichten würden.

"Schnell" geht hier gar nichts

"Schnell" dürfte allerdings gar nichts gehen, in diesem gemessen an durchschnittlichen Privatinsolvenzen Mammutverfahren. Das Misstrauen aufseiten derer, deren Ansprüche Middelhoff nicht selten anerkannte, um anschließend trotzdem nicht zu zahlen oder sogar seinerseits die Gläubiger zu verklagen, ist sehr groß. Eine Restschuldbefreiung für Thomas Middelhoff ist vom Gesetz her möglich, sollte er keine Bankrottstraftaten begangen haben.

Gegen Middelhoff laufen unabhängig vom Insolvenzverfahren mehrere staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. Im November 2014 wurde er wegen unerlaubt auf Arcandor-Kosten abgerechneter Privatflüge und anderer -ausgaben vom Landgericht Essen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Middelhoff hat Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. Bis zu seiner Freilassung gegen Kaution Ende April saß er fünf Monate in Untersuchungshaft.

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