Vermietung:Berlin lockert Regeln für Ferienwohnungen

Wer in der Hauptstadt seine Wohnung zwischenzeitlich vermietet, soll es künftig leichter haben.

Für Privatleute in Berlin soll es künftig leichter möglich sein, ihre Wohnung zeitweise an Feriengäste unterzuvermieten. Die Weitervermietung von Wohnraum als Geschäftsmodell hingegen soll so weit wie möglich unterbunden werden. Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Linke und Grüne eine entsprechende Gesetzesnovelle. Sie soll zum 1. Mai in Kraft treten. Demnach müssen Berliner auch in Zukunft eine Genehmigung bei ihrem Bezirksamt einholen, wenn sie ihre Wohnung über Internetportale vermieten. Laut Gesetz sind solche Genehmigungen in der Regel zu erteilen, wenn der Anbieter die Räume weiter als Hauptwohnwohnung nutzt. Bisher hatten sie eher Ausnahmecharakter, weshalb etliche Menschen schwarz untervermieten. Eine Obergrenze für Untervermietung - zunächst waren 60 Tage im Jahr geplant - findet sich nach den Beratungen in den Parlamentsausschüssen nicht im Gesetz. Für Zweit- beziehungsweise Nebenwohnungen gilt ein Limit von 90 Tagen pro Jahr. Ein Registrierungssystem soll den Behörden helfen, die Regeln auch durchzusetzen. Jeder, der weitervermieten möchte, bekommt eine Registriernummer. Diese muss dann auch auf Vermietungsportalen angegeben werden. Hintergrund der Diskussionen, die es in Berlin über die Neuordnung des sogenannten Zweckentfremdungsverbots gab, ist die zunehmende Wohnungsknappheit. In etlichen Stadtteilen haben es wegen stark steigender Mieten selbst Normalverdiener schwer, eine bezahlbare Bleibe zu finden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: