Verkehr - Wiesbaden:Auch Hessen wendet Fahrverbots-Regeln für Raser nicht an

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Der umstrittene neue Bußgeldkatalog mit höheren Strafen für Raser wird auch in Hessen vorerst nicht mehr angewendet. Da Zweifel an der Rechtssicherheit der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung bestünden, von denen auch die Bußgeldkatalog-Verordnung betroffen sei, würden die vorherigen Regelungen angewandt, teilte das Innenministerium in Wiesbaden mit.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Zuvor war dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb der Fall. Diese Regeln gelten nun wieder.

Das hessische Verkehrsministerium erklärte, es warte "auf einen dann hoffentlich fehlerfreien Korrekturentwurf, den wir uns dann in Ruhe ansehen werden". Inhaltlich gebe es keinen Änderungsbedarf, es gehe nur um einen Formfehler. Leitprinzip bei der Novelle bleibe, dass gravierende Verkehrsverstöße deutlich stärker geahndet werden müssten. "Dies ist ein wichtiger Baustein, um die Vision Zero umzusetzen, also ein Verkehrssystem, das keine Toten und Schwerstverletzten mehr fordert", erklärte das Ministerium.

Hessen folgt einer Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind - wegen eines "fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage". Auch zahlreiche weitere Bundesländer gaben bereits bekannt, wieder zum alten Katalog zurückzukehren. Die Meinungen gehen hier aber auseinander. Thüringen sieht keinen Grund, die Regelungen zurückzunehmen.

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