Verkehr - Wiesbaden:Abstimmung über Raser-Regeln: Hessen noch nicht festgelegt

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Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen), Stellvertretender Ministerpräsident in Hessen, lächelt. Foto: Silas Stein/dpa (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Bei der geplanten Entscheidung über Änderungen an der neuen Straßenverkehrsordnung am Freitag im Bundesrat will Hessen sein Abstimmungsverhalten erst kurz vorher festlegen. "Wir gehen ins pflichtgemäße Ermessen", teilte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums auf dpa-Anfrage in Wiesbaden mit.

Seit April galt bundesweit ein neuer Bußgeldkatalog, der unter anderem härte Strafen für Raser vorsah. Es drohte ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer - zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Doch der neue Katalog hatte einen Formfehler. Deshalb hatte der Bund Anfang Juli die Länder aufgefordert, den alten Katalog anzuwenden.

Umstritten ist nun, ob zunächst nur der Formfehler korrigiert werden soll - das wollen die Grünen - oder ob auch die härteren Strafen für Raser gemildert werden sollen. Das wollen unionsgeführte sowie SPD-geführte Länder sowie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Sie sehen die neuen Fahrverbotsregeln als unverhältnismäßig an und warnen vor möglichen verfassungsrechtlichen Risiken. Über einen Ausweg aus der Sackgasse wird seit Wochen gerungen.

"Ich halte die strengeren Regeln immer noch für richtig", erklärte Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). Dass die Novelle wegen eines vom Bundesverkehrsministerium zu verantwortenden Formfehlers in Teilen nicht gelte, sei ärgerlich. "Es geht uns darum, den Formfehler zu heilen und damit den Rechtszustand wiederherzustellen, dem vor wenigen Monaten alle Länder im Bundesrat zugestimmt haben und der mit Unterschrift von Andreas Scheuer im Bundesgesetzblatt verkündet wurde", erklärte Al-Wazir.

In Hessen waren seit Inkrafttreten des neuen Kataloges rund 132 000 Bußgelder und Fahrverbote von den Bußgeldstellen Frankfurt und der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel verhängt worden. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Rainer Rahn hervor. In etwa 15 600 Fällen seien Fahrverbote verhängt worden.

Allerdings hat das Ministerium nach eigenen Angaben Mitte Juli verfügt, alle Verfahren einzustellen, die auf den neuen Vorgaben beruhten und noch nicht rechtskräftig waren. Damit sei auch das Fahrverbot entfallen. Bei den rechtskräftigen Verfahren sei auf die Vollstreckung noch nicht abgebüßter Fahrverbote verzichtet worden.

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