Verkehr:Welche Dinge müssen im Auto immer mitfahren?

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Berlin (dpa/tmn) - Wer Platz im Auto schaffen oder sein Fahrzeug zum Spritsparen einige Kilogramm leichter machen möchte, hat viele Möglichkeiten - von der Demontage des Dachgepäckträgers oder der Dachbox bis hin zum radikalen Entrümpeln von Handschuhfach, Ablagen, Fächern, Innenraum und Kofferraum.

Drei Dinge gibt es allerdings, die einer Aufräumaktion keinesfalls zum Opfer fallen sollten - so will es die Straßenverkehrs-Ordnung. Dabei handelt es sich um den Verbandskasten, das Warndreieck und die Warnweste. Letztere ist zwar hierzulande nur in einfacher Ausführung Pflicht, aber es empfiehlt sich, für alle Fälle so viele Westen dabei zu haben, wie das Auto Sitzplätze hat.

Verwarngeld droht

Wer bei einer Polizeikontrolle ohne Verbandskasten angetroffen wird, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro. Ohne Warnweste und Warndreieck an Bord können jeweils 15 Euro fällig werden.

Wer der Polizei übrigens Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auf Verlangen nicht im Original vorzeigen kann, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.

Flüssige Reifendichtmittel als Alternative

Ersatzrad oder Reifenpannen-Sets muss man dagegen nicht an Bord haben. Wer aber ohne Ersatzreifen eine längere Fahrt antritt, nimmt das Risiko in Kauf, unterwegs wegen einer nicht gleich behebbaren Reifenpanne liegenzubleiben, warnt der ADAC.

Eine Alternative könnten flüssige Reifendichtmittel sein, die mit einem 12-Volt-Kompressor in den Reifen eingeblasen werden. Wer auf sie setzt, muss laut ADAC aber wissen, dass sie nicht alle möglichen auftretenden Schäden beheben können, sondern nur Stichschäden in der Lauffläche oder kleine Risse.

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