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Verkehr:Verbraucherzentrale mahnt zu Vorsicht bei Hoverboards

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Hamburg (dpa/lno) - Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass sogenannte Hoverboards, E-Skateboards oder E-Longboards nur auf Privatgelände gefahren werden dürfen. Sie gelten als Kraftfahrzeuge und erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 30 Stundenkilometer, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch mit. Da sie aber weder einen Sitz noch Lenker, Bremsen oder Beleuchtung besitzen, seien sie nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Deshalb seien sie auch nicht über eine Kfz-Versicherung zu versichern. Private Haftpflichtversicherungen greifen demnach auch nicht.

„Leider stellen Besitzerinnen und Besitzer häufig erst im Schadensfall fest, dass sie für verschuldete Schäden an Dritten mangels Versicherungsschutz selbst haften müssen“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Kosten für Personenschäden könnten im schlimmsten Fall mehrere Millionen Euro betragen.

© dpa-infocom, dpa:221207-99-816985/2

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