Verkehr - Unkel:Null-Euro-Knöllchen für Parksünder

Unkel (dpa/lrs) - Manche Falschparker haben in der Verbandsgemeinde (VG) Unkel im Kreis Neuwied gut lachen: Statt mit einem Verwarnungsgeld kommen sie seit Jahresbeginn mit einem Null-Euro-Knöllchen davon. Und werden noch von guten Wünschen des Ordnungsamts begleitet. VG-Bürgermeister Karsten Fehr habe sich im Internet von einer ähnlichen Aktion im bayerischen Passau zu der "Null-Euro-Glück-gehabt-Verwarnung" anregen lassen, erklärte Ordnungsamtsleiter Christoph Heck am Montag. Der Sprecher des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Stefan Schaefer, sagte: "Ich habe hier noch nie von so etwas gehört." Zuvor hatte die "Rhein-Zeitung" (Montag) darüber berichtet.

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Unkel (dpa/lrs) - Manche Falschparker haben in der Verbandsgemeinde (VG) Unkel im Kreis Neuwied gut lachen: Statt mit einem Verwarnungsgeld kommen sie seit Jahresbeginn mit einem Null-Euro-Knöllchen davon. Und werden noch von guten Wünschen des Ordnungsamts begleitet. VG-Bürgermeister Karsten Fehr habe sich im Internet von einer ähnlichen Aktion im bayerischen Passau zu der "Null-Euro-Glück-gehabt-Verwarnung" anregen lassen, erklärte Ordnungsamtsleiter Christoph Heck am Montag. Der Sprecher des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Stefan Schaefer, sagte: "Ich habe hier noch nie von so etwas gehört." Zuvor hatte die "Rhein-Zeitung" (Montag) darüber berichtet.

Heck sagte der Deutschen Presse-Agentur, Null-Euro-Knöllchen gebe es im Ermessen der Kontrolleure nur bei leichteren Verstößen wie vergessenen Parkscheiben, nicht aber etwa bei zugeparkten Ausfahrten oder Gehwegen. "Wir verkaufen nur eine mündliche Verwarnung positiv." 60 bis 70 Null-Euro-Knöllchen seien in den vergangenen zwei Wochen verteilt worden, versehen auch mit Neujahrswünschen des Ordnungsamts.

Dieses zeige sich damit einerseits bürgerfreundlich und wolle andererseits zur Besserung anregen. Heck zufolge wünscht das Ordnungsamt künftig statt einem guten neuen Jahr einfach eine gute Fahrt - und in einigen Monaten frohe Ostern.

Die Reaktion reiche von Verwunderung bis zur positiven Überraschung: "Kritik kam noch nicht - keiner beschwert sich, wenn er nicht zahlen muss." Laut dem Gemeinde- und Städtebund ist die Null-Euro-Verwarnung zulässig, weil sie nur als eine weniger gravierende Vorstufe für eine rechtlich vorgeschriebene Zahlungsaufforderung anzusehen sei.

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