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Verkehr:Teilkasko deckt kaputte Scheibe ab

Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Für Schäden am Auto durch Krawalle etwa am 1. Mai müssen die Verursacher zahlen. Doch diese lassen sich vielfach nicht ermitteln, wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt.

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Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Für Schäden am Auto durch Krawalle etwa am 1. Mai müssen die Verursacher zahlen. Doch diese lassen sich vielfach nicht ermitteln, wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt.

Dann verhindert nur eine selbst abgeschlossene Versicherung, in die eigene Tasche greifen zu müssen. Eine Teilkasko übernimmt dabei Feuerschäden durch Brandstiftung und Glasbruch bei Scheiben und Scheinwerfern. Schäden durch Vandalismus wie etwa durch Stein- und Flaschenwürfe zahlt dagegen nur eine Vollkaskoversicherung. Der BdV rät, diese nur bei entsprechend hohen Schäden zu nutzen, da ansonsten der Schadenfreiheitsrabatt belastet wird und die Versicherungsprämie steigen kann.

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