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Verkehr:Schilder fehlinterpretiert: Doppeltes Bußgeld rechtens?

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Jeder muss sich selbst über die Verkehrsschilder und deren Rechtsfolgen informieren. Ein vorgeblicher Irrtum entlastet Raser daher nicht. Das zeigt ein Urteil (Az.: 2 Ss-OWi 1228/20) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, auf das der ADAC hinweist.

Ein Mann fuhr mit seinem Pkw auf der Autobahn. An einer vorausliegenden Stelle führte die Polizei eine Verkehrskontrolle durch und hatte einen sogenannten Geschwindigkeitstrichter eingerichtet. Dabei wurde das Tempo schrittweise mittels entsprechender Schilder heruntergebremst. Im besagten Fall ging es zunächst auf 100, dann auf 80 und schließlich 60 km/h. Neben den Tempolimits wurde ein Überholverbot angezeigt. Das wiederum galt durch Zusatzschilder aber nur für Lkw und Busse.

Mit mehr als doppelt so viel Tempo geblitzt

Der Mann indes wurde noch in der 60er Zone mit 123 km/h geblitzt. Die entsprechende Behörde ging von Vorsatz aus und verdoppelte daher das Bußgeld. Dagegen legte der Betroffene Einspruch ein. Er wäre wegen der Zusatzschilder davon ausgegangen, dass sich auch das Tempolimit nur auf Lkw und Busse bezogen hätte. So wäre ihm ein Verstoß nicht vorzuwerfen - und schon gar kein Vorsatz. Die Sache musste ein Gericht entscheiden.

Folgt das Gericht der Ansicht des Rasers?

Dieses bekräftigte jedoch eine vorsätzliche Überschreitung des Tempos. Das Gericht war der Meinung, dass auch dann von Vorsatz auszugehen ist, wenn eine Beschilderung zwar falsch interpretiert wurde, aber feststeht, dass der Betroffene diese optisch vollständig wahrnahm. Der Verkehrsteilnehmer selbst müsse sich über die Kenntnis der Beschilderungen und deren Rechtsfolgen informieren.

Demnach handelte es sich um einen vermeidbaren Irrtum, der den Fahrer nicht entlaste. Seiner erheblichen Überschreitung hätte der Mann sich auch bewusst werden müssen, da eine Verkehrskontrolle angekündigt worden war und mehrfach beidseits auf die Tempolimits hingewiesen wurde.

© dpa-infocom, dpa:210923-99-332651/2

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