Verkehr:Promille-Höhe wirkt sich auf Schmerzensgeld aus

München (dpa/tmn) - Bei alkoholbedingten Unfällen kann das Schmerzensgeld mit dem Grad der Trunkenheit des Verursachers in der Höhe steigen. Zu diesem Entschluss kommt das Oberlandesgericht München in einem Urteil, bei dem ein Unfallopfer schwer verletzt wurde.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/tmn) - Bei alkoholbedingten Unfällen kann das Schmerzensgeld mit dem Grad der Trunkenheit des Verursachers in der Höhe steigen. Zu diesem Entschluss kommt das Oberlandesgericht München in einem Urteil, bei dem ein Unfallopfer schwer verletzt wurde.

Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts München weist der ADAC hin (Az.: 10 U 3341/13). In dem verhandelten Fall hatte ein mit 1,56 Promille alkoholisierter Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen, der dabei schwer verletzt wurde.

Dem Kläger sprach das Gericht ein Schmerzensgeld von 13 000 Euro zu. Der Geschädigte war mehr als neun Monate nach dem Unfall noch arbeitsunfähig. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wurde im Rahmen der sogenannten Genugtuungsfunktion auch die erhebliche Trunkenheit des Unfallverursachers berücksichtigt, die maßgeblich zu dem Unfall beitrug.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: