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Verkehr - Nürnberg:Bund Naturschutz will Entscheid zum Frankenschnellweg

Nürnberg (dpa/lby) - Für Autofahrer in der Metropolregion Nürnberg könnte sich bald ein seit Jahrzehnten verstopftes Autobahn-Nadelöhr öffnen. Der Bund Naturschutz (BN) in Bayern will einen Entscheid seiner rund 7000 Mitglieder in der Region initiieren und seinen Widerstand gegen den Lückenschluss auf der A73 zwischen dem Kreuz Nürnberg/Erlangen und der Anschlussstelle Nürnberg-Hafen/Ost danach möglicherweise aufgeben. Das erklärte Landesgeschäftsführer Peter Rottner.

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Nürnberg (dpa/lby) - Für Autofahrer in der Metropolregion Nürnberg könnte sich bald ein seit Jahrzehnten verstopftes Autobahn-Nadelöhr öffnen. Der Bund Naturschutz (BN) in Bayern will einen Entscheid seiner rund 7000 Mitglieder in der Region initiieren und seinen Widerstand gegen den Lückenschluss auf der A73 zwischen dem Kreuz Nürnberg/Erlangen und der Anschlussstelle Nürnberg-Hafen/Ost danach möglicherweise aufgeben. Das erklärte Landesgeschäftsführer Peter Rottner.

Der Landesvorstand hatte sich kurz zuvor auf einen Vergleichsvertrag mit dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg geeinigt und empfehle den Mitgliedern, den Vertrag anzunehmen, sagte Rottner. Im Gegenzug hätten sich die Stadt und der Freistaat bereiterklärt, Verbesserungen im Vergleich zu bisherigen Konzepten vorzunehmen. So habe der BN etwa strikte Tempolimits und das Verbot von Durchgangsverkehr durchsetzen können. Es gebe zudem Zusagen der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs seitens der Stadt Nürnberg.

Die Fraktionen von SPD und CSU im Nürnberger Stadtrat sowie die Stadtverwaltung begrüßten die Einigung als wichtiges Signal. Mit dem Ausbau sei dauerhaft auch eine Lärmreduzierung und die Erlösung von Staus möglich.

Der BN klagt seit 2013 gegen den Ausbau, unter anderem weil die Stadt Nürnberg keine Umweltverträglichkeitsprüfung für ihre Planungen in Auftrag gegeben habe. Der BN-Landesvorstand habe dem Vergleich nun zugestimmt, weil erhebliche Verbesserungen erreicht werden konnten und gleichzeitig von geringen Prozesschancen für die erhobene Klage ausgegangen werden müsse.

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