Verkehr - Münster:Dieselfahrverbote: OVG-Urteile zu NRW-Städten im Sommer

Münster (dpa/lnw) - Im Streit um Dieselfahrverbote in NRW-Städten will das Oberverwaltungsgericht Münster im Juli für Aachen und im August für Köln und Bonn Urteile verkünden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zuvor soll es im Mai einen öffentlichen Beweis- und Erörterungstermin geben, in dem auch Sachverständige gehört werden. Termine für weitere betroffene Städte gibt es noch nicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klagen zu den Luftreinhalteplänen in insgesamt 14 nordrhein-westfälischen Städten erhoben. Am OVG sind fünf Berufungsverfahren anhängig. Betroffen sind die Städte Aachen, Köln, Bonn, Gelsenkirchen und Essen.

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Münster (dpa/lnw) - Im Streit um Dieselfahrverbote in NRW-Städten will das Oberverwaltungsgericht Münster im Juli für Aachen und im August für Köln und Bonn Urteile verkünden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zuvor soll es im Mai einen öffentlichen Beweis- und Erörterungstermin geben, in dem auch Sachverständige gehört werden. Termine für weitere betroffene Städte gibt es noch nicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klagen zu den Luftreinhalteplänen in insgesamt 14 nordrhein-westfälischen Städten erhoben. Am OVG sind fünf Berufungsverfahren anhängig. Betroffen sind die Städte Aachen, Köln, Bonn, Gelsenkirchen und Essen.

Wegen einer Gesetzesänderung werden alle Klagen, die nach dem 2. Juni 2017 eingereicht wurden, direkt vor dem OVG verhandelt. Hier geht es um Bielefeld, Bochum, Düren, Düsseldorf, Dortmund, Hagen, Oberhausen, Paderborn und Wuppertal. Ziel aller Klagen ist laut OVG, dass die zuständigen Bezirksregierungen ausreichende Maßnahmen anordnen, damit die Grenzwerte für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich eingehalten werden. Umstritten sei insbesondere, ob und inwieweit zur Erreichung dieses Ziels Dieselfahrverbote angeordnet werden müssen.

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