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Verkehr - Mainz:Viele Bußen und Fahrverbote nach umstrittenem Bußgeldkatalog

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Mainz (dpa/lrs) - In den wenigen Wochen, in denen der umstrittene neue Verkehrs-Bußgeldkatalog gültig war, sind in Rheinland-Pfalz Tausende von Verwarnungen und Fahrverboten verhängt worden, die es nach altem Recht nicht gegeben hätte. Wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte, wurden vom 28. April bis 3. Juli insgesamt 28 800 Fahrverbote erteilt. Davon wären nach dem alten Katalog 24 116 Verbote nicht ausgesprochen worden. Im gleichen Zeitraum wurden demnach gut 450 000 Buß- und Verwarnungsgelder verhängt mit einer Gesamtsumme von etwa 17,1 Millionen Euro. Davon entfallen knapp 5,5 Millionen auf die verschärften Regelungen. Mehr als 14 400 Bußgelder wären nach der alten Regelung gar nicht verhängt worden und rund 367 000 Buß- und Verwarnungsgelder wären niedriger ausgefallen.

Anfang Juli hatte das Bundesverkehrsministerium einen Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung entdeckt, die es Ende April selbst in Kraft gesetzt hatte. Die Änderungen wurden für nichtig erklärt - weshalb Bundesländer bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung wieder den alten Bußgeldkatalog anwenden.

Das Innenministerium bekräftigte die Haltung der Landesregierung, dass rechtskräftige Bußgeldbescheide und Verwarnungen nicht zurückgenommen werden. Deswegen würden auch zu viel bezahlte Buß- und Verwarngelder nicht zurückerstattet. Dieses Prinzip gelte auch für bereits rechtswirksame Fahrverbote. Allerdings soll, wie bereits Ende Juli bekannt gegeben, "auf dem Gnadenweg" auf die Vollstreckung eines Fahrverbots verzichtet werden, wenn dieses nach alter Rechtslage nicht angeordnet worden wäre. Das Innenministerium rief darüber hinaus die Bußgeldstellen auf, die Berichtigung von Einträgen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts zu beantragen, wenn das Fahrverbot nach alter Rechtslage nicht angeordnet worden wäre.

Zwischen dem 28. April und dem 20. August sind laut Ministerium 6383 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren bei der rheinland-pfälzischen Justiz eingegangen. Es sei nicht bekannt, ob diese einen besonderen Bezug zu der fehlerhaften Bußgeldkatalog-Verordnung aufwiesen.

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