Verkehr - Leipzig:Bundesgericht: Mannheim muss Taxigenehmigungen erteilen

Leipzig/Mannheim (dpa) - Mannheim bekommt zwei weitere Taxianbieter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am Donnerstag den Revisionen von zwei Klägern statt und verurteilte die Stadt Mannheim, den Anbietern jeweils zehn Genehmigungsurkunden auszustellen. Das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim verstoße gegen Bundesrecht, begründeten die Leipziger Richter ihre Entscheidung.

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Leipzig/Mannheim (dpa) - Mannheim bekommt zwei weitere Taxianbieter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am Donnerstag den Revisionen von zwei Klägern statt und verurteilte die Stadt Mannheim, den Anbietern jeweils zehn Genehmigungsurkunden auszustellen. Das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim verstoße gegen Bundesrecht, begründeten die Leipziger Richter ihre Entscheidung.

Die beiden Kläger hatten im Jahr 2010 eine Genehmigung für den Taxibetrieb für die Dauer von zwei Jahren beantragt. Die Stadt Mannheim hatte dies mit Blick auf eine Bedrohung der örtlichen Unternehmen abgelehnt, jedoch nach der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten. Dadurch war eine sogenannte fiktive Genehmigung in Kraft getreten. Da aber die notwendige Genehmigungsurkunde von der Stadt verweigert wurde, legten die Kläger Berufung ein. Schließlich bedeutet das Fehlen dieser Urkunde eine Ordnungswidrigkeit.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wies die Berufung im Jahr 2016 zurück. Begründung: Die Genehmigung sei, wenn auch nur fiktiv, für die beantragten zwei Jahre erteilt worden. Nach Ablauf der beantragten Dauer bestehe kein Anspruch mehr auf Aushändigung von Genehmigungsurkunden. Dem widersprachen jetzt in ihrer letztinstanzlichen Entscheidung die Leipziger Richter.

"Die Geltungsdauer beginnt erst mit der Aushändigung der Urkunde", begründete die Vorsitzende des 3. Senats, Renate Philipp, ihre Entscheidung. Ohne Urkunde hätten die Betreiber keine Taxifahrten durchführen dürfen. Die höchsten deutschen Verwaltungsrichter hatten zuvor in der mündlichen Verhandlung das Verfahren zu den sogenannten fiktiven Genehmigungen als nicht eindeutig kritisiert.

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