Verkehr - Kiel:Bußgeldkatalog: Ministerium prüft Aufhebung von Fahrverboten

Bundesländer
Ein Polizist winkt einen Autofahrer aus dem Verkehr. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Verkehrsministerium will prüfen, ob nach dem fehlerhaften Bußgeldkatalog schon verhängte Fahrverbote per Gnadenentscheidung aufgehoben werden können. Diese Prüfung werde von Amts wegen vorgenommen, teilte das Ministerium am Mittwoch nach Prüfung der Rechtslage mit. Der Betroffene müsse also keinen Antrag stellen.

Wenn ein Bußgeldbescheid mit Anordnung eines Fahrverbots noch nicht rechtskräftig ist, könne er noch von der Bußgeldbehörde zurückgenommen werden, hieß es weiter. Dazu habe das Ministerium die Bußgeldstellen jetzt aufgefordert. Ein Fahrverbot werde nur aufgehoben, wenn es auf Grundlage des vor dem 28. April geltenden Bußgeldkatalogs nicht ausgesprochen worden wäre, stellte das Ministerium klar.

Alle 16 Bundesländer hatten sich darauf verständigt, nach dem aufgedeckten Formfehler bei härteren Strafen von Fahrverboten für Raser rechtlich zu prüfen, ob Führerscheine bald zurückgegeben werden. Die neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Vor kurzem wurde aber ein Formfehler in der Verordnung entdeckt. Daraufhin setzten alle Länder den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug.

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