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Verkehr - Hamburg:Zu viel Stickoxid? Hamburg drohen neue Dieselfahrverbote

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Hamburg (dpa/lno) - Wegen zu hoher Stickoxid-Werte könnten in Hamburg weitere wichtige Verkehrsachsen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt werden - etwa in den Bereichen Habichtstraße sowie dem Straßenkomplex Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße. In der am Donnerstag veröffentlichten Urteilsbegründung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts heißt es: "Nach den Prognosen des derzeitigen Luftreinhalteplans sind Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen die einzigen Maßnahmen, die zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes in den hier in Rede stehenden Straßen geeignet sind."

Vergangenen November hatte das Gericht in seinem Urteil den Senat aufgefordert, seinen Luftreinhalteplan zu überarbeiten. Eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) war damit erfolgreich.

Ob tatsächlich Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge erlassen werden, müsse der Senat entscheiden, hieß es in der nun vorliegenden Urteilsbegründung. Grundlage hierfür müssten von der Stadt zu erstellende Immissionsprognosen sein, die auf aktuellen Daten beruhen müssen. Sollten sich die Stickoxid-Werte allerdings nicht verbessern, seien Fahrverbote wahrscheinlich, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Jedenfalls müsse die Stadt "unverzüglich" die notwendigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergreifen.

Die Hamburger Umweltbehörde verweist unterdessen auf einen Rückgang der Stickoxid-Werte in Hamburg im vergangenen Jahr. So habe es an der Habichtstraße 2019 einen Durchschnittswert von 48 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft gegeben, rund 14 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Auch in der Kieler Straße, der Max-Brauer-Allee und in der Stresemann sei ein Rückgang von bis zu 12 Prozent zu verzeichnen, wie die Umweltbehörde am Donnerstag mitteilte. Der derzeit gültige Luftreinhalteplan geht davon aus, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft in diesen Straßen spätestens im Jahr 2025 eingehalten wird.

"Die Begründung des OVG-Urteils müssen wir jetzt sorgfältig auswerten und die Luftreinhalteplanung an den betroffenen Stellen aktualisieren", sagte Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) dazu. Der Rückgang der Stickoxid-Werte zeige aber, dass der Luftreinhalteplan wirke.

"Es ist traurig, dass für den notwendigen Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen erst Gerichtsurteile erforderlich sind", erklärte Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes bezeichnete er als eine "Klatsche für Rot-Grün".

Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, betonte, dass die Stadt nun keinen Spielraum mehr habe und keinen Grund mehr für Ausreden. Der BUND fordere die Stadt auf, endlich Maßnahmen zu ergreifen statt einen weiteren Rechtsstreit zu provozieren.

Bereits 2014 hatte das Verwaltungsgericht die Stadt zu Luftreinhaltemaßnahmen verpflichtet. Gegen das aktuelle Urteil kann die Stadt Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen.

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