Verkehr - Erfurt:Bürgerbeauftragter fordert Gnadenerlass für Bußgeldbescheide

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Erfurt (dpa/th) - Nach der Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße hat Thüringens Bürgerbeauftragter Kurt Herzberg einen Gnadenerlass für schon verhängte Bußgeldbescheide gefordert. Ansonsten werde das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger grob gestört, mahnte er am Mittwoch in einer Mitteilung. Das Innenministerium erklärte dem Ansinnen prompt eine Absage. Eine Sprecherin sagte, dass keine Änderung der aktuellen Praxis beabsichtigt sei.

"Wer vom 28. April bis 1. Juli einen Bußgeldbescheid bekam oder ein Verwarnungsgeld im Vertrauen auf die rechtsstaatliche Richtigkeit akzeptierte, zahlte oft deutlich mehr, obwohl die Verordnung rechtswidrig war", betonte Herzberg. Dies gelte für alle rechtskräftig gewordenen Entscheidungen; Bürger hätten da keine Widerspruchsmöglichkeit mehr.

Das Thüringer Innenministerium war im Juli zum alten Bußgeldkatalog zurückgekehrt. Der war ursprünglich Ende April durch einen neuen mit teilweise härteren Strafen abgelöst worden, doch war darin ein Formfehler aufgetreten. Laut Herzberg werden in Brandenburg deswegen entsprechende Fahrverbote nicht verhängt und die Differenz der Bußgelder zwischen altem und neuem Bußgeldkatalog zurückerstattet.

"Ich halte das für den besseren Weg, um das Vertrauen der Menschen in die Verwaltung nicht noch weiter ins Wanken zu bringen", erklärte Herzberg. Zu Fehlern müsse auch der Staat stehen und könne diese nicht auf dem Rücken der Menschen austragen.

Das Innenministerium verwies dagegen auf eine bundesweite Abstimmung der Länder, an die es sich halten wolle. Daher scheide eine Rücknahme früherer Bußgeldbescheide oder eine Rückzahlung aus. Bei verhängten Fahrverboten gebe es bereits Ermessensspielräume für die Behörden hierzulande, erklärte Ministeriumssprecherin Anne Bressem. Demnach kann von einer Vollstreckung der Fahrverbote aus dem betreffenden Zeitraum abgesehen werden. Dies sei aber eine Einzelfallentscheidung. Betroffene müssten sich dazu an die jeweilige Bußgeldbehörde wenden.

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