Dresden (dpa) - Nach der Unfall-Tragödie auf der A4 in Dresden mit zehn Toten bleibt der Fahrer des Unglücksbusses zunächst in Freiheit. Das Amtsgericht Dresden lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls ab. Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Katastrophe war eines der schwersten Busunglücke in Deutschland seit Jahren. Der Haftgrund Fluchtgefahr wurde vom Gericht nicht anerkannt. Der 44-Jährige wird der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung verdächtigt.
Verkehr:Bus-Tragödie in Dresden - kein Haftbefehl gegen Fahrer
Dresden (dpa) - Nach der Unfall-Tragödie auf der A4 in Dresden mit zehn Toten bleibt der Fahrer des Unglücksbusses zunächst in Freiheit. Das Amtsgericht Dresden lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls ab. Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Katastrophe war eines der schwersten Busunglücke in Deutschland seit Jahren. Der Haftgrund Fluchtgefahr wurde vom Gericht nicht anerkannt. Der 44-Jährige wird der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung verdächtigt.
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