Süddeutsche Zeitung

Ladenöffnungszeiten:Gewerkschaft und Kirchen gehen gegen verkaufsoffene Sonntage vor

  • Die Gewerkschaft Verdi und die Kirchen drohen Kommunen mit Klagen wegen Ladenöffnungen am Sonntag.
  • Münster etwa hat bereits nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts alle 15 geplanten verkaufsoffenen Sonntage bis 2019 abgesagt.

Von Michael Kläsgen

Zehn Jahre nach der Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes gibt es neuen Streit um den verkaufsoffenen Sonntag. Auslöser sind mehrere Gerichtsurteile, auf deren Grundlage die Gewerkschaft Verdi und die Kirchen Kommunen verklagen oder mit Klage drohen. Münster hat nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts alle 15 geplanten verkaufsoffenen Sonntage bis 2019 abgesagt. Frankfurt strich nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zwei Tage vor der Buchmesse den verkaufsoffenen Sonntag. Auch in München, Hannover, Wuppertal, Solingen und Remscheid wurden verkaufsoffene Sonntage kurzfristig gekippt. Handelsketten und -verbände reagieren darauf mit Fassungslosigkeit.

Seit 2006 ist die Sonntagsöffnung Ländersache. In den meisten Bundesländern dürfen Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr geöffnet sein; es gibt aber zahlreiche Ausnahmen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 dürfen Läden sonntags nur öffnen, wenn es einen externen Anlass gibt, etwa ein Fest, eine Veranstaltung oder einen Weihnachtsmarkt.

Wahl zwischen Weihnachtsmarkt und Kaufhaus

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ende 2015 machte die Sache kompliziert. Danach müssen Kommunen vorab nachweisen, dass mehr Besucher auf den Weihnachtsmarkt gehen werden als ins Kaufhaus. Viele halten das für ein Ding der Unmöglichkeit. Zudem dürfen nur Geschäfte in unmittelbarer Nähe des Festes oder der Veranstaltung öffnen. In Frankfurt bedeutete dies: Die Läden in der Innenstadt mussten geschlossen bleiben, weil sie nicht nah am Messegelände liegen.

Seither schränkten einzelne Landesgerichte die Bedingungen weiter ein. Laut dem Entscheid des Oberverwaltungsgerichts Münster darf die Verkaufsfläche in den Kaufhäusern zudem nicht größer sein als etwa auf dem Weihnachtsmarkt. Eine Vorgabe, die schwierig zu kontrollieren ist.

Spitzenvertreter von Warenhäusern, großen Handelsketten und des Einzelhandelsverbands (HDE) protestieren deswegen gegen die von den Gerichten geschaffene Praxis. Sie verlangen eine klare gesetzliche Regelung. Vor allem wollen sie, dass der Gesetzgeber den "Anlassbezug" streicht. Olivier Van den Bossche, Vorsitzender der Geschäftsführung der Galeria Kaufhof, sagt: "Deutschland macht bei der Sonntagsöffnung gerade eine Rolle rückwärts. Während tief katholische Länder in Europa wie Italien und Polen mit der Öffnung der Läden am Sonntag kein Problem haben, fallen zahlreiche bereits von den Städten genehmigte Sonntage derzeit wie die Dominosteine."

Seine Forderung: "Der Einzelhandel braucht Planungssicherheit. Die durchschnittlich vier erlaubten Sonntage pro Verkaufsstätte pro Jahr sollten ohne komplizierten Anlassbezug genehmigt werden. Dafür sollten Landesgesetze geändert werden."

"Hier muss die Politik ran"

Der Vorsitzende der Media-Saturn-Holding, Pieter Haas, hat eine ähnliche Meinung: "Es ist bemerkenswert, dass gerade in einem fortschrittlichem Land wie Deutschland die Läden in der Innenstadt ausgerechnet dann geschlossen sind, wenn die Menschen Zeit zum Einkaufen haben."

Stephan Fanderl, der Karstadt-Chef, fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf: "Hier muss die Politik ran", sagt er. "Erklären Sie doch mal Wochenend-Reisenden aus anderen europäischen Ländern, der arabischen Welt oder aus Asien, dass sie in Berlin, Hamburg, München oder Frankfurt vor verschlossenen Türen stehen. Die wundern sich über das rückständige Deutschland." Fanderl fordert bundesweit "mindestens zwölf verkaufsoffene Sonntage. Das wäre ein Einstieg in die generelle Sonntagsöffnung".

Der Einzelhandelsverband geht nicht ganz so weit wie der Karstadt-Chef, verlangt aber ebenfalls eine bundesweite Regelung. Stefan Genth, HDE-Hauptgeschäftsführer, plädiert für zehn verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, die jede Kommune selber terminieren kann. Als Grund führt Genth die Gleichbehandlung mit dem Online-Handel an. "Wenn die Geschäfte in der Stadt geschlossen sind, kaufen die Kunden online ein", sagt er. Tatsächlich gilt der Sonntagnachmittag als der umsatzstärkste im Online-Handel. "Angesichts des Wettbewerbs zwischen dem stationären und dem Online-Handel", sagt Genth, "halten wir es für sinnvoll, dass die Länder den Rahmen des rechtlich Möglichen ausschöpfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dazu festgestellt, dass bis zu zehn verkaufsoffene Sonntage nicht verfassungswidrig sind." Auch Genth möchte den "Anlassbezug" weghaben.

Verdi hält das für verfassungswidrig. Der Sonntag sei vom Gesetzgeber ausdrücklich geschützt und als Ruhetag für die Arbeitnehmer gedacht. "Der eigentliche Skandal ist", sagt eine Sprecherin, "dass bei Sonntagsöffnungen die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben von vielen Verantwortlichen missachtet werden und die staatliche Rechtsaufsicht in diesem Bereich nahezu vollständig versagt." Sprich: Viele Städte machen angeblich, was sie wollen.

Arbeitsministerin Andrea Nahles lehnt eine bundesweite Regelung ab. Das sei Ländersache, sagte eine Sprecherin.

Die Länder haben allerdings viele Ausnahmeregelungen eingeführt. In Nordrhein-Westfalen und somit auch in Münster sind offiziell zwar nur vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt; es können aber auch elf pro Jahr sein, wenn die Geschäfte in unterschiedlichen Stadtvierteln öffnen.

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SZ vom 25.11.2016/hgn
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