Vergünstigungen beim Strompreis:Bonbon für die Industrie

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Es war nur eine winzige Änderung in irgendeiner Verordnung, mit der Schwarz-Gelb gigantische Vergünstigungen bei den Strompreisen für große Industriebetriebe durchdrückte. Angesichts wachsender Kritik prüft das Wirtschaftsministerium nun die Rückabwicklung - private Verbraucher könnten profitieren.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Ohne Golfplatz kommt Jürgen Trittin derzeit kaum aus. Keine Rede im Bundestag vergeht, ohne dass der Fraktionschef der Grünen mindestens einmal empört die Golfplätze erwähnt, die neuerdings nur noch ermäßigte Entgelte für das Stromnetz zu zahlen haben. Oder auch, wie vergangene Woche beim Kanzleretat, die unverhofft privilegierten "Bankrechenzentren". Die Steilvorlage des schwarz-gelben Sonderparagrafen ist einfach zu schön, um sie nicht noch zu verwandeln.

Es ist ein Paragraf aus den Schlussberatungen über die Energiewende. Als Union und FDP im Sommer 2011 die Kernenergie abhakten, fügten sie auch noch eine winzige Änderung in die Verordnung über die Netzentgelte ein: Demnach sollten sich große Industriebetriebe mit hohem Energieverbrauch künftig komplett von den Netzentgelten befreien können. In dem entsprechenden Antrag an die Bundesnetzagentur mussten sie, anders als bis dahin, nicht mal mehr nachweisen, dass sie das Stromnetz stabilisieren.

Es war ein Bonbon für die Industrie, das fortan spöttisch als "Mitternachts-Paragraf" galt. Obendrein erlaubte er Vergünstigungen für Stromkunden, die einen unüblichen Strombedarf haben, etwa besonders in den Nachtstunden. Weswegen unter den mehr als 1300 Antragstellern mittlerweile auch reihenweise Krankenhäuser, Kinos, Freizeitparks oder eben Golfplätze auftauchen. Ein gefundenes Fressen für die Opposition.

Im Wahljahr 2013 will die Bundesregierung davon offensichtlich nichts mehr hören. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung arbeitet das Wirtschaftsministerium fieberhaft an einer Rückabwicklung des Paragrafen. "Die Regelung des Paragrafen 19", so heißt es in einem internen Vermerk des Ministeriums, "steht zunehmend in der Kritik". Es bestehe "diesbezüglich Handlungsbedarf", nicht zuletzt angesichts anhängiger Verfahren.

Tatsächlich könnte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Sonderregeln schon bald kippen. Vor zwei Wochen hatte das Gericht die Eilanträge zweier Netzbetreiber, die sich gegen Details der Regeln gewandt hatten, zwar abgelehnt. Zugleich hatte es aber erkennen lassen, dass es der kurzerhand verfügten Netzentgelt-Befreiung an einer Rechtsgrundlage fehlen könnte. Auch die EU-Kommission kann noch einschreiten: Ob sie die Regelung als zulässige Beihilfe ansieht, ist nicht entschieden.

Die Beamten bereiten nun nicht weniger als die Rückabwicklung des Paragrafen vor. Künftig müsse der "netzstabilisierenden Wirkung" wieder Rechnung getragen werden. Denkbar sei die "Wiedereinführung" eines pauschal reduzierten Netzentgelts, das dann bei zehn Prozent jenes Satzes läge, den alle übrigen Verbraucher zu zahlen haben. Alternativ komme auch eine gestaffelte Lösung für Großverbraucher in Frage, bei der die Ermäßigung umso größer ist, an je mehr Stunden im Jahr ein Unternehmen den Strom abnimmt. In jedem Falle solle die Ausnahme "daran geknüpft werden, dass die betroffenen Unternehmen Energieeffizienzmaßnahmen ergreifen". Jene Unternehmen, die einfach zu untypischen Zeiten ihren Strom verbrauchen, tauchen in dem Vermerk nicht mal mehr auf.

Private Stromkunden könnten profitieren

Zieldatum für eine Novelle ist schon der Jahreswechsel. Das Düsseldorfer Gericht hat eine Entscheidung für Anfang März angekündigt. Für die Grünen ein durchsichtiges Manöver: "Nicht die Vernunft, sondern erst das angekündigte Urteil des Gerichts und Druck aus Brüssel scheinen die Bundesregierung dazu zu bringen, den vor ihr geschaffenen Ausnahme-Irrsinn in Frage zu stellen", sagt Energieexperte Oliver Krischer. Ausnahmen müssten künftig auf Unternehmen beschränkt sein, die im globalen Wettbewerb stehen, fordert der Grüne.

Es geht um Millionen: Einer internen Übersicht der Bundesnetzagentur zufolge summierte sich etwa für den Aluminium-Hersteller Trimet 2011 der Nachlass auf knapp 30 Millionen Euro, der Burghausener Chemiekonzern Wacker kam auf knapp 17 Millionen Euro. Jede kleine Änderung an der Rechtslage wiegt da schwer.

Umgekehrt allerdings könnten die übrigen Stromkunden profitieren. Denn mit der wachsenden Zahl privilegierter Unternehmen wuchs auch die Belastung für den großen Rest: 805 Millionen Euro werden die ermäßigten Netzentgelte wohl im 2013 kosten, gegenüber 440 Millionen Euro im laufenden Jahr. Für einen Durchschnittshaushalt macht das mittlerweile gut einen Euro im Monat aus, Tendenz zuletzt stark steigend. Mit der Novelle könnte sich das bald wieder ändern. Und das schon wieder quasi wieder über Nacht.

© SZ vom 29.11.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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