Das Münchener Vergleichsportal Check24 darf Kunden, denen es einen Kredit vermittelt hat, nicht versprechen, im Fall der Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monatsraten zu übernehmen. Das hat die Finanzaufsicht Bafin entschieden. Sie untersagte es dem Münchener Unternehmen weiterhin den "Kreditairbag" anzubieten.
Das Versprechen ähnelt einer Restschuldversicherungen, die Banken gerne ihren Kreditkunden anbieten, die aber von einem Versicherer bereitgestellt werden. Check24 darf als Makler diese Kosten nicht tragen, denn dann übernimmt das Portal die Rolle eines Versicherers. Ohne Lizenz ist das verboten.
Es ist das erste Mal, dass die Finanzaufsicht gegen Check24 vorgeht. Das dürfte Versicherungsvertreter, Makler und Verbraucherschützer freuen. Sie wettern seit Langem gegen das Vergleichsportal. Ein Kritikpunkt: Check24 sei für Nutzer nicht eindeutig als Makler zu erkennen, der von Provisionen lebt. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute unter seinem streitbaren Vorsitzenden Michael Heinz hat mehrere Gerichtsverfahren gegen Check24 in Gang gebracht und auch den "Airbag" kritisiert.
Allerdings ist das Verbot der Bafin für Check24 nur wenig schmerzhaft, denn das Aktionsangebot war schon ausgelaufen, als die Aufsicht das Geschäft verbot. Auch deshalb legte Check24 keinen Einspruch ein. Bestehende Verträge sind von der Entscheidung der Bafin nicht betroffen. Check24 darf die Monatsraten bezahlen, sollte ein Kunde innerhalb der sechsmonatigen Frist nach Abschluss des Kredits seinen Job verlieren, erklärt ein Firmensprecher.
Auch wenn das Verbot der Bafin harmlos wirkt, weil die Aktion schon beendet war, dürfte es für Vermittler und Versicherer ein gutes Zeichen sein. Viele von ihnen fürchten, dass große Online-Firmen wie Check24 oder auch Amazon selbst als Versicherer starten könnten. Aktionen wie der "Kreditairbag" von Check24 seien eine Art Testlauf, befürchten die Kritiker. Das Portal wolle sehen, wie einfach oder schwer der Einstieg in den Markt ist.
Check24 erklärte allerdings, dass die Aktion auf einem Missverständnis beruhte. "Wir waren der Meinung, unser Angebot ist eine Garantie, nicht eine Versicherung", sagt der Sprecher. Das habe sich aus einem Rechtsgutachten ergeben, dass die Firma vorher eingeholt habe.
