Süddeutsche Zeitung

Verfassungsbeschwerde:Gauweiler klagt wieder gegen die EZB

  • Diesmal will der die milliardenschwere Anleihekäufe stoppen - CSU-Politiker Peter Gauweiler klagt wieder gegen die Politik der EZB.
  • Sein Argument: Die EZB überschreite ihr geldpolitisches Mandat und greife in die wirtschaftliche Kompetenz der Staaten ein.

Analyse von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Er hat es also wieder getan. Peter Gauweiler (CSU), im Frühjahr aus dem Bundestag ausgeschieden, hat seine nunmehr fünfte Verfassungsbeschwerde in Sachen Europa eingereicht. Seit einigen Tagen liegt seine 176 Seiten starke Beschwerdeschrift aus der Feder seines Mitstreiters, des Freiburger Rechtsprofessors Dietrich Murswiek, beim Bundesverfassungsgericht. Dieses Mal geht es um das seit März laufende Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf vor allem von Staatsanleihen mit einem Volumen von 60 Milliarden Euro monatlich, genannt "Quantitative Easing". Eine "geldpolitische Lockerung" also - in der Diktion der EZB -, die sich bis zum Ende der Laufzeit im kommenden Jahr auf mehr als 1,1 Billionen Euro summieren soll. Falls es dabei bleibt: EZB-Chef Mario Draghi hat eine Ausweitung nicht ausgeschlossen.

Gauweilers Argumente sind aus seinem vorigen Verfahren zum OMT-Programm der EZB, also zur nie umgesetzten Ankündigung Draghis, zur Eurorettung Staatsanleihen in notfalls unbegrenzter Höhe zu kaufen, bekannt. Die EZB überschreite mit dem Anleihekauf ihr geldpolitisches Mandat und greife damit "in dreister Weise" in die wirtschaftliche Kompetenz der Staaten ein, sagte er an diesem Dienstag in Karlsruhe.

Damit verstoße sie gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung - weil durch das gigantische Ankaufprogramm die Zinsen auf ein historisches Tief gedrückt würden. Dies nehme ebenjenen Zinsdruck von den maroden Staaten, der sie eigentlich zum soliden Haushalten veranlassen sollte. "Mit den riesigen Milliardenbeträgen ermöglicht die EZB es den bereits völlig überschuldeten Staaten, sich weiter mit Krediten zu finanzieren und ihre Staatsverschuldung auszudehnen, statt ihre Haushalte zu sanieren", kritisiert Gauweiler. Zudem übernehme die EZB Ausfallrisiken in Höhe von Hunderten Milliarden Euro - Risiken, die letztlich auf die Steuerzahler der Eurostaaten umverteilt würden.

Die Zentralbank darf nicht im Vorhinein über die Details des Kaufprogramms informieren

Die Erfolgsaussichten der Klage lassen sich nur schwer prognostizieren. In seinem Urteil zum OMT-Programm hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) der EZB im Juni einen großen geldpolitischen Spielraum eingeräumt. Dass die Zentralbank außerhalb ihrer Zuständigkeiten gehandelt habe - so hatten es die Karlsruher Richter gesehen -, vermochte der EuGH nicht festzustellen. Andererseits hat der EuGH damals Kriterien für Staatsanleihenkäufe auf dem Sekundärmarkt formuliert, aus denen Gauweiler und Murswiek nun Argumente ziehen. Die EZB muss dabei laut EuGH sozusagen mit verdeckten Karten spielen, sie darf nicht im Vorhinein über die Details des Kaufprogramms informieren - damit die Märkte sich nicht darauf verlassen können, dass die EZB ihnen Schuldtitel maroder Staaten abnimmt. Dagegen habe die EZB verstoßen, argumentiert Gauweiler: Sie habe vorab über Volumen und Zeitpunkt der Käufe informiert.

Der EuGH ist dem Bundesverfassungsgericht, das den OMT-Fall in Luxemburg vorgelegt hatte, in einem zentralen Punkt entgegen gekommen: Die EZB steht - zumindest im Grundsatz - unter gerichtlicher Kontrolle. Das Verfassungsgericht wird in diesem Verfahren wohl im Frühjahr abschließend verhandeln - und dürfte ein paar Gedanken zur Kontrolle der EZB formulieren.

Dass die Unabhängigkeit der EZB ein hohes Gut ist, diesen Punkt thematisiert Gauweiler dieses Mal auf ungewöhnliche Weise. Er hält den EZB-Präsidenten Draghi für befangen - weil er einst als Generaldirektor des italienischen Finanzministeriums "zumindest mitverantwortlich" für Finanzmanipulationen sei, mit deren Hilfe das hoch verschuldete Italien in die Eurozone aufgenommen worden sei. Das klingt nach einem politischen Manöver gegen den Lieblingsfeind Draghi. Zugleich aber soll der Vorstoß Gauweilers zentrales Anliegen untermauern: dass die EZB, Unabhängigkeit hin oder her, nicht sakrosankt ist.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2730195
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 11.11.2015/jasch
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.