Süddeutsche Zeitung

Gemeinnützigkeit:Vereine bleiben im Ungewissen

Eigentlich wollte das Bundesfinanzministerium klären, inwieweit sich Vereine politisch engagieren und gleichzeitig gemeinnützig sein können. Das ist nun gescheitert.

Von Stephan Radomsky, München

Sport ist gemeinnützig, genauso wie gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke und sogar Ortsverschönerungen und Denkmalschutz. Aber politisches Engagement? Da wird es schnell schwierig für Vereine, zumal dann, wenn sie sich außerhalb ihres eigentlichen Feldes bewegen. Aber kann es wirklich Ärger geben, wenn sich der örtliche Fußballklub an einer Demonstration gegen Rassismus beteiligt? Viele Vereine fürchten offenbar genau das: Streit mit dem Finanzamt und womöglich den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit.

Klarer und ein wenig großzügiger sollten die Regeln deshalb werden, hatte sich das Bundesfinanzministerium vorgenommen - und ist damit nun schon zum zweiten Mal gescheitert. Die obersten Finanzbehörden der Länder hätten einen Vorschlag des Ministeriums, "den Umfang und die Grenzen des politischen Engagements verständlich, untergesetzlich und einheitlich" zu regeln, "leider nicht angenommen", bestätigte eine Sprecherin. Aus Regierungskreisen hieß es weiter, dass man nun vor der Bundestagswahl wohl nichts mehr erreichen werde.

Als gemeinnützig anerkannte Vereine genießen erhebliche steuerliche Erleichterungen und dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen, die Spender wiederum in der Steuererklärung geltend machen können. Spätestens seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs im Fall der globalisierungskritischen Organisation Attac vor zwei Jahren aber gelten dafür enge Grenzen. Zuletzt etwa stellten die Richter noch einmal klar, dass die Einflussnahme auf Politik und Öffentlichkeit "kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck" ist (Az. V R 14/20).

Als Reaktion auf das Attac-Urteil hatte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zunächst eine grundlegende Reform des entsprechenden Paragrafen in der Abgabenordnung angestrebt, war damit aber am Widerstand der Union gescheitert. Deshalb versuchte man es im Ministerium nun eine Stufe tiefer noch einmal, mit einer Änderung des entsprechenden Anwendungserlasses. Dort werden die Finanzverwaltungen der Länder bindend angewiesen, wie bestimmte Paragrafen auszulegen sind. Hier wollte das Ministerium festschreiben, dass ein gemeinnütziger Verein auch "gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung" nehmen kann, wie es im Entwurf heißt. Zudem gehöre zur Förderung der Allgemeinheit "die kritische öffentliche Information und Diskussion".

Beobachter hatten den Entwurf begrüßt: "Die neuen Passagen sind zwar nicht der große Wurf, aber zumindest bringen sie einige Erleichterungen und hoffentlich eine Klärung der Lage für gemeinnützige Vereine, die sich politisch engagieren", sagte etwa Damian Ludewig von der Kampagnen-Plattform Campact. Ähnlich äußerte sich der ehemalige Grünen-Politiker Gerhard Schick, der inzwischen die Nichtregierungsorganisation "Bürgerbewegung Finanzwende" leitet. Campact hatte seinen Status als gemeinnütziger Verein infolge des Attac-Urteils ebenfalls verloren; Schick hat angekündigt, künftig nur noch mit einem Teil der Organisation gemeinnützig sein zu wollen, damit der Rest künftig politisch aktiver sein kann. Dass sich mit der Neuregelung für sie etwas geändert hätte, glaubten beide nicht.

Einigen Bundesländern aber ging offenbar auch dieser Entwurf zu weit. Bereits im Vorfeld kam etwa aus den Finanzministerien in Hessen, Bayern und Niedersachsen scharfe Kritik, es dürfe nicht "durch die Hintertür", also ohne Beteiligung des Gesetzgebers, die politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen gefördert werden, hieß es. So waren in den Beratungen zuletzt mehrere Entwürfe für den Anwendungserlass kursiert, mal strenger, mal laxer. Am Ende konnte man sich nicht einigen und vertagte die Frage.

Diese Blockade vor allem der CDU sei "undemokratisch und illiberal", kritisierte Stefan Diefenbach-Trommer von der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung". In dem Verein haben sich nach eigenen Angaben mehr als 180 Vereine und Stiftungen zusammengeschlossen. Man wolle sich in der Union offenbar von Fall zu Fall offenhalten, was gemeinnützig und damit förderungswürdig ist, so Diefenbach-Trommer. Vereine aber müssten sich rechtssicher zumindest für die eigenen Zwecke politisch engagieren können, auch wenn das einzelnen Parteien nicht gefalle. Nun müssen die Vereine abwarten, wer nach der Wahl im Finanzministerium sitzt - und wie viel politisches Engagement er oder sie ihnen zugestehen will.

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