Süddeutsche Zeitung

Verdacht auf Benachteiligung von Mitbewerbern:Kartellamt prüft Fahrkartenverkauf der Bahn

Macht es die Bahn ihren Wettbewerbern schwer, eigene Tickets an den Bahnhöfen zu verkaufen? Dieser Frage geht nun das Kartellamt nach. Der Vorwurf: Die Bahn missbrauche ihre Marktmacht.

Das Bundeskartellamt wittert Wettbewerbsverstöße im Geschäft mit Bahn-Fahrkarten. Die Behörde hat gegen die Deutsche Bahn ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Das teilte das Kartellamt am Donnerstag in Bonn mit.

"Wir werden der Frage nachgehen, warum Wettbewerber der Deutschen Bahn ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen können", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Auch soll geklärt werden, ob unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt sind. Außerdem werde untersucht, ob die Deutsche Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbrauche, Wettbewerber zur Nutzung der Vertriebsleistungen der Bahn zu verpflichten.

Wettbewerber fordern, dass sie ihre Fahrkarten an den Schaltern der Bahn verkaufen dürfen. Diese lehnt das jedoch ab und bietet lediglich die Möglichkeit an, eigene Fahrkartenautomaten an den Bahnsteigen aufzustellen. Dafür müssen die Unternehmen dann allerdings zahlen.

Ein funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf sei "essentiell", um den Wettbewerb auf der Schiene sicherzustellen, sagte Mundt.

Die Bahn hält Bedenken des Kartellamts für unbegründet. Wettbewerber würden nicht behindert, stellte das Unternehmen fest. Sie könnten schon heute Flächen in Bahnhöfen für eigene Zwecke anmieten, sagte Vorstandsmitglied Ulrich Homburg. Allerdings entspreche die Forderung, Fahrkarten konkurrierender Eisenbahnunternehmen für den Fernverkehr in Bahn-Reisezentren mitzuverkaufen, nicht dem Gedanken von freiem Wettbewerb.

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