Verdacht auf Marktmanipulation:Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-VW-Chef Winterkorn

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Martin Winterkorn als VW-Chef auf der IAA in Frankfurt im Jahr 2015. (Foto: AFP)
  • Gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn wird wegen des Verdachts auf Marktmanipulation ermittelt. Auch gegen eine weitere Person werde ermittelt.
  • Die Staatsanwaltschaft Braunschweig nahm die Ermittlungen auf, nachdem die Finanzaufsichtsbehörde Bafin Strafanzeige gestellt hatte.
  • Die Ermittlungen kommen unmittelbar vor der Hauptversammlung am Mittwoch, bei der sich der Vorstand den Fragen der Aktionäre stellen muss.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation beim Autohersteller Volkswagen aufgenommen. Der Anfangsverdacht richte sich gegen den früheren Konzernchef Martin Winterkorn und eine weitere Person, erklärte die Statsanwaltschaft am Montag. Bei dieser handle es sich nicht um den jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch. Die Ermittler seien auf eine Strafanzeige der Finanzaufsicht Bafin hin aktiv geworden.

Der Braunschweiger Staatsanwalt Klaus Ziehe wollte zunächst nicht ausführen, ob es sich bei dem zweiten Vorstand, gegen den nun ermittelt wird, um einen ehemaligen oder amtierenden Vorstand handelt. Wie lange das Ermittlungsverfahren dauere, sei bislang nicht abzusehen. "Wir müssen die Beteiligten jetzt natürlich anhören und weitere Zeugen vernehmen", sagte er. "Ob sich der genannte Anfangsverdacht verdichtet oder entkräften lässt, hängt von dem Ergebnis der erforderlichen weiteren Ermittlungen ab", hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Volkswagen hatte im vergangenen Herbst zugegeben, bei weltweit elf Millionen Diesel-Fahrzeugen eine Software eingesetzt zu haben, die erkennt, wenn sich ein Auto auf dem Prüfstand befindet. So umging der Konzern auf illegale Weise die Vorgaben zu Abgas-Werten. In den USA sieht der Konzern milliardenschweren Entschädigungszahlungen entgegen.

Der Zeitpunkt ist brisant

Volkswagen hatte die Börse am 22. September 2015 über die Manipulationen bei den Abgaswerten informiert. Die Anklage sehe jedoch zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass VW viel früher hätte eine Meldung herausgeben müssen. Aktiengesellschaften sind per Gesetz dazu verpflichtet, über Ereignisse aufmerksam zu machen, die ihren Börsenkurs erheblich beeinflussen können (sogenannte Ad-hoc-Pflicht).

Das Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Winterkorn kommt unmittelbar vor der Hauptversammlung des VW-Konzerns am Mittwoch in Hannover. Dort muss sich Winterkorns Nachfolger, Ex-Porsche-Chef Matthias Müller, den Fragen der Aktionäre stellen. Der Termin könnte unangenhem werden. Viele Aktionäre haben - neun Monate nach Bekanntwerden des Skandals - noch immer viele Fragen. Beispielsweise, warum die Aufarbeitung der Abgas-Affäre so schleppend lief und warum der Vorstand sich trotz des Skandals millionenschwere Boni genehmigte.

© SZ.de/dpa/Reuters/jps - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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