Verbraucherschutzministerium:Bafin soll Anleger besser schützen

Die jüngsten Anlegerskandale wie im Fall Prokon rufen Verbraucherschützer auf den Plan: Künftig soll die Finanzaufsicht Bafin in bestimmten Fällen einschreiten dürfen - nach dem Vorbild der Bundesnetzagentur.

Als Konsequenz aus den jüngsten Anlegerskandalen wie dem Fall Prokon will das Bundesverbraucherschutzministerium die Finanzaufsicht Bafin mit deutlich mehr Kompetenzen ausstatten. Wenn es offenkundig Hinweise darauf gebe, dass systematisch etwas im Argen liege bei einer Firma oder einem Produkt, "dann müsste die Bafin einschreiten dürfen", sagte Justiz-Staatssekretär Gerd Billen der Süddeutschen Zeitung.

"Beispielsweise in dem sie den Vertrieb des Produkts nur noch an professionelle Investoren zulässt oder indem sie Bußgelder verhängt." Wie es in dem Bericht weiter heißt, stellt Billen sich das so ähnlich vor wie bei der Bundesnetzagentur. "Dort können Verbraucher sich melden, wenn sie etwa von unerlaubter Telefonwerbung belästigt wurden."

Häufen sich die Hinweise, nimmt die Behörde die Ermittlungen auf und verhängt gegebenenfalls saftige Bußgelder. "Etwa so könnte das bei der Bafin auch laufen", sagte Billen. "Bislang kann sich der einzelne Anleger doch gar nicht wirklich wehren, wenn er das Gefühl hat, dass bei einer Firma oder einem Produkt etwas nicht stimmt. Und ein Schneeballsystem zu erkennen, ist für den Einzelnen ohnehin so gut wie unmöglich."

Blick in die Geschäftsberichte

Ein großes Problem sehe der Staatssekretär darin, dass der Verbraucherschutz bislang kein explizites Ziel der Finanzaufsicht sei. "Damit meine ich natürlich nicht, dass sie sich um jeden Anleger individuell kümmern soll, der Ärger mit seinem Finanzberater hat", sagte Billen. Aber bei begründeten Zweifeln an der Seriosität eines Anbieters, könne man die Bafin beispielsweise verpflichten, dass sie nicht nur den Verkaufsprospekt auf Vollständigkeit überprüfen, "sondern sich auch die Geschäftsberichte ansehen" müsse. "So könnte frühzeitig erkannt werden, ob ein Geschäftsmodell auf Dauer tragfähig ist oder nicht."

Derzeit sitzt eine Arbeitsgruppe aus dem Justiz- und dem Finanzministerium daran, die jüngsten Anlegerskandale aufzuarbeiten, um Konsequenzen daraus zu ziehen. Noch im April, womöglich sogar vor Ostern, wolle sie ihren Abschlussbericht vorlegen, schreibt die Zeitung.

Den vollständigen Bericht lesen Sie in der Süddeutschen Zeitung vom 10.04.2014 und in der SZ-Digital-App auf iPhone, iPad, Android und Windows 8.

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