Verbraucherschutz:Vorsicht bei Abschlüssen über das Tablet

Verbraucherschützer raten zu besonderer Vorsicht, wenn Verträge durch eine Unterschrift auf einem Tablet geschlossen werden sollen. "Eigentlich könnte ich auch hier den Vertrag lesen und zurückscrollen. Das tut aber keiner, vor allem nicht, wenn der Verkäufer ungeduldig ist und hinter mir der nächste Kunde wartet", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. Immer wieder seien Verbraucher überrascht, was sie unterzeichnet hätten. Müller schlägt daher ein Widerrufsrecht für solche Verträge vor - ähnlich wie im Onlinehandel, wo ein Kauf bis zu 14 Tage nach Abschluss zurückgenommen werden kann. Mit Papier gingen Verbraucher noch immer anders um als mit digital vorgelegten Verträgen, sagte Müller. Er respektiere technische Innovationen im Handel. "Aber dann müssten eben auch mehr Verbraucherrechte damit einhergehen und eine Widerrufsmöglichkeit." Bisher gelte im Laden "unterschrieben ist unterschrieben". "Das sollte auch im stationären Handel mit solchen technischen Hilfsmitteln künftig anders werden", sagte Müller.

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