Es ist das Prinzip David gegen Goliath: Der vermeintlich kleine Verbraucher pocht gegenüber großen Konzernen oder der Verwaltung auf seine Rechte - und Legal-Techs wollen David zum Sieg verhelfen. Der Erfolg der Fluggastportale hat viele Gründer auf den Plan gerufen: vier Beispiele aus der mobilen und immobilen Welt.
Blitzer und Knöllchen
Dass da etwas nicht stimmt, haben die Jungs von Geblitzt.de schnell geahnt: Von Hunderten Knöllchen in Köln, die Nutzer der Website beanstandet haben, stammten plötzlich zwei Drittel von einem einzigen Blitzer an der A 3. Geblitzt.de gab die Fälle an Anwälte weiter, und schnell musste die Bezirksregierung einräumen: Ihre Geschwindigkeitsmesser waren auf 60 Kilometer pro Stunde eingestellt, obwohl die Schilder Tempo 80 signalisierten. Tausende vermeintliche Raser kamen ohne Bußgeld davon.
Seit der Gründung im Mai 2013 ist Geblitzt.de fast 70 000 Bußgeldbescheiden nachgegangen, wonach Autofahrer zu schnell fuhren, zu dicht auffuhren, über Rot fuhren oder mit dem Handy erwischt wurden. Meist sind die Behörden im Recht. Doch Geblitzt.de lebt von etwa zwölf Prozent der Verfahren, gegen die Kunden erfolgreich Einspruch einlegen. Etwa, wenn aus dem Foto nicht eindeutig hervorgeht, wer am Steuer saß. Dann muss der Staat die Prozesskosten zahlen; der Anwalt stellt nach dem Vergütungsgesetz einige Hundert Euro in Rechnung. Und er zahlt eine Provision an Geblitzt.de, für Software und Vermittlung.
Für Nutzer ist es kostenlos, ihr Knöllchen prüfen zu lassen. Sie registrieren sich, reichen ihren Bescheid ein; dann schaltet Geblitzt.de einen Anwalt ein. Dieser schaut in die Akte und klagt, falls er Erfolgschancen sieht. Falls nicht, übernimmt das Portal die Kosten. So können sich Autofahrer ohne Risiko gegen Bußgelder wehren, sagt Geblitzt.de-Chef Jan Ginhold. "Viele Betroffene zahlen - ohne zu wissen, dass sie eventuell unrechtmäßig beschuldigt wurden."
Mietpreisbremse
Experten halten die Mietpreisbremse für gescheitert. Daniel Halmer dagegen glaubt so sehr an das Gesetz, dass er im Januar die Website Wenigermiete.de gestartet hat. Für sechs Großstädte können Mieter angeben, wie ihre Wohnung ausgestattet ist und wie viel sie zahlen. Dann ermittelt das Portal, welche Miete ortsüblich wäre. Falls der Mieter mindestens zehn Prozent mehr zahlt und zustimmt, rügt Wenigermiete.de den Eigentümer, um die Miete zu senken.
Zehntausende Nutzer haben den Fragebogen ausgefüllt. Kaum ein Tag vergehe ohne außergerichtliche Erfolge, sagt Halmer. Wenn der Eigentümer die Miete senkt, behält das Legal-Tech die Ersparnis von vier Monaten als Honorar ein. Weist der Eigentümer hingegen nach, dass eine Ausnahme der Preisbremse greift, geht das Start-up leer aus. Und falls der Vermieter gar nicht reagiert, zieht Wenigermiete.de vor Gericht. Einige Verfahren seien schon anhängig, sagt Halmer; Urteile sind noch nicht gefallen.
Ein grundsätzliches Problem der Preisbremse kann das Legal-Tech aber nicht lösen: Viele Mieter füllen zwar den Fragebogen aus, scheuen dann aber doch den Streit, um das Verhältnis zu ihrem Vermieter nicht zu gefährden.
Zugausfälle und Verspätungen
Es kommt nicht oft vor, dass die Bahn mehr als 60 Minuten Verspätung hat. Doch wer beim Umstieg seinen Anschluss verpasst, kennt das Schicksal, erst mit dem nächsten Zug eine Stunde später anzukommen. Und genau dann, ab 60 Minuten, dürfen Reisende einen Teil des Fahrpreises zurückverlangen. Doch füllt nur jeder fünfte Betroffene tatsächlich das Fahrgastrechte-Formular aus, das entweder im Reisezentrum oder per Post abgegeben werden muss.
"Wir bieten eine wesentlich komfortablere Lösung", sagt Philipp Glaser-Gallion, der vor gut einem Jahr die Website Bahn-Buddy.de gegründet hat. Dort laden Reisende ihre Fahrkarte hoch; das Portal liest den Reiseplan aus. Der Nutzer gibt an, warum und wie viel Verspätung er hatte. Dann druckt Bahn-Buddy das Formular aus und gibt es ab; noch existiert keine Schnittstelle zwischen dem Portal und dem Servicecenter. 1,99 Euro Gebühr verlangt Bahn-Buddy; falls die Bahn keine Entschädigung zahlt, gibt es die Gebühr zurück.
Das ist wenig Geld für viel Arbeit, weshalb es künftig auch anders gehen soll: Seit Kurzem können Reisende ihre Fahrkarte schon bei der Buchung an Bahn-Buddy schicken. Dann prüft das Portal, wie viel Verspätung die Züge hatten, und schreibt eine Mail, falls dem Reisenden eine Entschädigung zusteht. Bahn-Buddy will vor allem Geschäftsreisende ansprechen, die nicht jeder Verspätung hinterher klagen wollen.
VW-Abgasaffäre
Das Hamburger Start-up Myright unterscheidet sich von anderen Legal-Techs. Zwar legen sich die Gründer auch mit einem Konzern an, doch bei Myright geht es um höhere Streitwerte. Und: Die Rechtslage ist bislang unklar. Myright will es mit VW aufnehmen, nachdem der Konzern allein in Deutschland in 2,6 Millionen Dieselautos eine Manipulationssoftware eingebaut hatte. Während VW seinen Kunden in den USA Entschädigungen in Milliardenhöhe zahlt, gibt es in Deutschland bisher wenig Klarheit darüber, ob Betroffenen ein Ausgleich zusteht.
Jan-Eike Andresen, Gründer von Myright, will für 25 000 Kunden eine Entschädigung erstreiten. Myright agiert als Dienstleister zwischen Betroffenen und Anwälten. "Wir bündeln die Daten unserer Kunden und treten vor Gericht als Kläger auf", sagt Andresen. Myright bekommt Beistand von Anwälten der US-Kanzlei Hausfeld. Verliert Myright die Prozesse, bleibt es auf den Anwalts- und Prozesskosten sitzen; gewinnt es, müssen die Kunden 35 Prozent ihrer Entschädigung als Provision abgeben. Um das eigene Risiko zu senken, arbeitet Myright mit einem Prozessfinanzierer zusammen, einer Art Rückversicherung bei Rechtsstreitigkeiten. Im Herbst will Andresen die erste Sammelklage einreichen. "Ich bin absolut sicher, dass wir gewinnen", sagt er.