Süddeutsche Zeitung

Verbraucherschutz:Nur noch ein Jahr gebunden

Die Justizministerin will die Laufzeit von Verträgen kürzen. Lange Fristen und automatische Verlängerungen seien Kostenfallen - lästig, teuer und schlechter Service, so Barley.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Das Bundesjustizministerium erhöht den Druck gegen zu lange Laufzeiten von Verträgen und versteckte automatische Ein-Jahres-Verlängerungen, wie sie gern auch in Telefonverträgen versteckt sind. "Solche Klauseln binden Verbraucherinnen und Verbraucher oft an nicht mehr gewollte Verträge", sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD) der Süddeutschen Zeitung. Sie seien "lästig, teuer und schlechter Service". Unternehmen verhinderten so, dass sich Verbraucher für bessere Konditionen entscheiden oder ganz auf Dienstleistungen verzichten.

Schon Mitte März hatte das Ministerium Pläne zum "Schutz vor Kostenfallen" vorgelegt. Das Sechs-Punkte-Papier, das auch neue Regeln für Telefonwerbung oder für den telefonischen Abschluss von Verträgen empfiehlt, verlangt für Telefon-, Strom-, oder auch Zeitschriftenabos künftig kürzere Kündigungszeiten. "In vielen Bereichen, in denen unbefristete Verträge früher üblich waren", so heißt es in dem Papier, "werden heute Verbrauchern zu guten Konditionen oft nur noch Verträge mit zweijähriger Laufzeit angeboten, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn der Verbraucher sie nicht rechtzeitig kündigt." Dies sei "nicht mehr interessengerecht". Verbraucher müssten sich leichter von Verträgen lösen können, die für sie nicht vorteilhaft sind oder die sie schlicht nicht mehr brauchen.

Eine automatische Verlängerung soll auf drei Monate begrenzt werden

Barley will deshalb das AGB-Recht, das die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" regelt, ändern. "In AGBs sollen nur noch kürzere Vertragslaufzeiten und Vertragsverlängerungen vereinbart werden können", verlangt die SPD-Ministerin, die zugleich Spitzenkandidatin ihrer Partei für die Europawahl im Mai ist. Maximal sollten solche Verträge über ein Jahr geschlossen werden - und sich dann auch nicht mehr um jeweils ein ganzes Jahr verlängern. "Eine automatische Verlängerung soll auf drei Monate begrenzt werden, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wurde", sagt Barley.

Innerhalb der Koalition ist der Vorstoß nicht chancenlos. "Dort, wo es - wie zum Beispiel bei Fitness- oder Telefonverträgen - notwendig ist, unterstützen wir Verbesserungen für die Verbraucher", sagte der CDU-Abgeordnete Sebastian Steineke, Mitglied im Verbraucherausschuss, der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Allerdings gebe es auch Fälle, die anders gelagert seien, etwa, wenn eine Leistung auch nur einmal im Jahr erbracht wird. Für solche Leistungen wolle er die Vorteilhaftigkeit des Barley-Vorschlags überprüfen lassen. Dagegen warnt die FDP, die Vorschläge brächten für die Verbraucher so oder so nichts. Weil damit die Anbieter die Sicherheit über ihre Einnahmen verlören, seien Preisaufschläge die logische Folge. Für die Verbraucher sei so am Ende nur wenig gewonnen.

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Quelle:
SZ vom 01.04.2019
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