Verbraucherschutz:Die Mietpreisbremse wirkt nicht

Münchner Mieten

In angespannten Wohnungsmärkten wie München soll die Preisbremse den Preisanstieg begrenzen.

(Foto: dpa)
  • Seit einem Jahr gilt die Mietpreisbremse. Eine bundesweite Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt, dass sie nicht funktioniert.
  • Sie hat offenbar sogar kurzfristig zu einem Anstieg der Mietpreise geführt.
  • Bundesjustizminister Heiko Maas ist offen für Verschärfungen.

Von Benedikt Müller und Robert Roßmann, Berlin

Die Mietpreisbremse funktioniert bisher nicht. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus Anlass des einjährigen Bestehens der Bremse an diesem Mittwoch. Nach Ansicht der Experten erfüllt das Gesetz seinen Zweck nicht. In der Studie heißt es, die Bremse habe den Anstieg der Mieten "nicht entschleunigen" können. Sie habe kurzfristig "sogar zu einem stärkeren Mietpreisanstieg" geführt.

Mit dem Gesetz zur Mietpreisbremse wurde den Bundesländern erlaubt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. In diesen dürfen Eigentümer im Regelfall beim Abschluss neuer Verträge höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen. Inzwischen haben elf Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Mietpreisbremse gilt derzeit in gut 300 Städten mit insgesamt zwanzig Millionen Einwohnern.

Den kurzfristigen Anstieg der Mieten erklärt sich das DIW mit "Vorzieheffekten". Eigentümer hätten in Erwartung der Bremse die letzte Chance genutzt, besonders hohe Mieten zu verlangen. Dabei habe ihnen auch eine Ausnahmeregelung in dem Gesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geholfen. Eigentümer müssen die Miete nie senken. Sie dürfen auch bei einer Weitervermietung die Vormiete verlangen, selbst wenn diese mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegt.

Vermieter müssen keine Strafen befürchten

Um den Effekt der Bremse ermitteln zu können, hat das DIW die Mietentwicklung in nebeneinanderliegenden vergleichbaren Postleitzahl-Bezirken untersucht, in denen der eine der Bremse unterliegt und der andere nicht. Dabei konnte das Institut keine relevanten Unterschiede beim Preisanstieg feststellen. Das DIW empfiehlt deshalb, das Gesetz zu verschärfen. Auch die Mietervereine fordern eine Nachbesserung. Dabei geht es vor allem um drei Punkte. Bisher müssen Eigentümer bei einer Vermietung die Höhe der Vormiete nicht automatisch angeben, obwohl davon die zulässige Miethöhe abhängt. Außerdem müssen sie überhöhte Mieten nicht von Beginn an zurückzahlen, sondern erst vom Moment der Reklamation. Zudem müssen Eigentümer, die sich nicht an das Gesetz halten, keine Strafen befürchten.

Maas zeigte sich offen für Verschärfungen. Er sagte der SZ: "Wenn es wirklich Rechtsbruch im größeren Stil gibt, dann werden wir darauf dringen, ins Gesetz zu schreiben, was die Union bisher blockiert hat: nämlich eine Pflicht des Vermieters, die Vormiete automatisch offenzulegen und einen Anspruch des Mieters, die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen."

Der Minister verteidigte aber die bisher geltende Mietpreisbremse. Diese sei "ein Paradigmenwechsel". Erstmals bestimme "nicht mehr allein der Vermieter die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze". Es brauche jetzt Zeit, bis die Mieter ihre neuen Rechte "auch in der Praxis" wahrnehmen würden. Er könne Mieter dazu "nur ermutigen".

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